Studienleistungen und Prüfungen
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Studienleistungen und Prüfungen
Auch für Gasthörer*innen ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen an Modulprüfungen/Teilmodulprüfungen aus dem Lehrangebot der Universität teilzunehmen und für diese Studienleistungen eine Bescheinigung zu erhalten.
Die erreichten Kreditpunkte (KP) könnten bspw. auf ein späteres Studium angerechnet werden. Die Prüfungsordnungen in Oldenburg sehen vor, dass die im Rahmen eines Gasthörstudiums erworbenen Kreditpunkte in einem gewissen Umfang auf ein Bachelor- oder Masterstudium angerechnet werden können. Inwiefern dies auch auf andere Universitäten zutrifft, können wir nicht pauschal beantworten. Wir empfehlen hierzu vorsorglich mit der entsprechenden Universität Kontakt aufzunehmen.
Prüfungsgebühren
Für die Teilnahme an Modulprüfungen/Teilmodulprüfungen wird eine zusätzlich zu den Gasthörgebühren anfallende Prüfungsgebühr in Höhe von 25,- EUR pro Kreditpunkt erhoben. Diese Gebühr wird nach Antragsstellung und Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Auch im Falle des Nichtbestehens oder Nichtantritts der Prüfung ist die Prüfungsgebühr zu entrichten. Bei vorherigem Rücktritt von der Prüfung behalten wir eine Verwaltungspauschale in Höhe von 45,00 € ein.
Voraussetzungen
Notwendig für die Prüfungsteilnahme ist ein gesonderter, schriftlicher Antrag, der möglichst 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beim C3L-Arbeitsbereich Gasthörstudium zu stellen ist (s. linke Spalte). In diesem Verfahren wird geprüft, ob folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Formale Registrierung als Gasthörer*in
- Eingetragene*r Gasthörer*in in den für das Prüfungsmodul relevanten Lehrveranstaltungen
- Freie Kapazitäten des Studienfaches
- Die Rahmenbedingen des Studienfaches müssen diese Möglichkeit der Prüfung zulassen
- Die Genehmigung der Modulbeauftragten und/oder der Lehrenden/Prüfenden muss vorliegen (Unterschrift auf Antrag notwendig)
- Die Zahlung einer zusätzlichen Prüfungsgebühr von 25,- EUR pro Kreditpunkt (KP) muss erfolgt sein