Internationalisierungsbeauftragte
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Fakultät I
Internationalisierungsbeauftrage an den Instituten der Fakultät I:
Fakultät II
Fakultät III
Fakultät IV
Fakultät V
Fakultät VI
Internationalisierungsbeauftragte
Jede Fakultät hat einen bzw. in manchen Fakultäten pro Institut /Department einen Internationalisierungs-Beauftragten benannt, die die Internationalisierungsthemen ihrer Fakultät in die regelmäßig stattfindenden Arbeitstreffen der Internationalisierungsbeauftragten mit dem Präsidium und den Internationalisierungsstellen der Hochschule einbringen. Zudem existieren in einigen Fakultäten Prodekan*innen für Internationalisierung, die den Internationalisierungsprozess in ihrer jeweiligen Fakultät koordinierend begleiten.