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Qualitätsmanagement Studium und Lehre

Akkreditierung

Seit 2002 werden Studiengänge akkreditiert. Mit der Akkreditierung werden Qualitätskriterien und die Einhaltung europäischer Standards und formaler Vorgaben der KMK und des Landes geprüft.

Das Niedersächsische Hochschulgesetz schreibt vor, dass „Studiengänge nach Maßgabe des Studienakkreditierungsstaatsvertrages vom 1./20. Juni 2017 (Nds. GVBl. S. 290) in der jeweils geltenden Fassung und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen zu akkreditieren und zu reakkreditieren sind [...].“ (NHG §6, Abs. 2, Satz 2).

Seit 2008 existiert neben der Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) auch die Systemakkreditierung. Dabei werden die hochschulinternen Qualitätssicherungssysteme begutachtet. Mit einer Systemakkreditierung wird bestätigt, dass die hochschulinterne Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre geeignet ist, die Qualität der Studiengänge und die Einhaltung der formalen Vorgaben zu gewährleisten.

Bisher wurden die Studiengänge der Universität im Zuge der sogenannten Programmakkreditierung durch Agenturen geprüft und akkreditiert. Um stattdessen künftig eigenverantwortlich die Qualität der Studiengänge zu sichern, hat die Universität Ende 2018 beschlossen, die Systemakkreditierung zu beantragen. Bis auf wenige Ausnahmen, etwa bei Kooperationsstudiengängen mit anderen Hochschulen, erfolgt künftig die Akkreditierung der Studiengänge nach dem neuen System. 

Die Universität hat das Siegel für eine Systemakkreditierung Ende September 2023 ohne Auflagen erhalten. Es gilt für acht Jahre.

Hier finden Sie eine Übersicht der akkreditierten Studiengänge an der Universität Oldenburg.

(Stand: 30.09.2024)  | 
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