Strahlenschutz
Kontakt
PD Dr. Anna-Maria Hartmann
Strahlenschutzbevollmächtigte
Organisation und Überwachung des Strahlenschutzes für Tätigkeiten innerhalb des Geländes der Universität Oldenburg der Fakultäten I-VI, sowie Leitung des Isotopenlabors
Technische Mitarbeit
Dr. Johann Meyer
Strahlenschutzbevollmächtigter
Organisation und Überwachung des Strahlenschutzes für Medizinstudierende und Beschäftigte der Departments Humanmedizin, medizinische Physik und Akustik, Versorgungsforschung und Psychologie in Kliniken, Lehrkrankenhäusern und Arztpraxen
Strahlenschutz
Ionisierende Strahlung
Ionen und Biomoleküle in Organismen sind nur zu einem sehr geringen Anteil radioaktiv. Viele ihrer Atome können jedoch zu künstlichen Strahlern (Isotopen) umgewandelt werden, deren radioaktive Strahlung für viele wissenschaftliche Fragestellungen genutzt werden kann. Die Isotope zerfallen zu anderen, meist nicht strahlenden Atomen. Dieser Zerfall kann Sekunden, Tage, Jahre oder Jahrtausende dauern. Wegen der freigesetzten Strahlung sind daher zum Schutz von Mensch und Umwelt besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Dies kann auch im Umgang mit Röntgen- und Störstrahlern erforderlich sein.
An der Universität Oldenburg haben wir im Wesentlichen vier Bereiche, in denen Beschäftigte und Studierende mit ionisierender Strahlung in Kontakt treten können:
- Tätigkeiten im Isotopenlabor (Umgang mit offenen, radioaktiven Stoffen)
- Umgang mit Röntgen- und Störstrahlern an der Universität Oldenburg
- Umgang mit umschlossenen Strahlern an der Universität Oldenburg
- Strahlenschutz für Beschäftigte und Studierende in der Humanmedizin, medizinischen Physik und Akustik, Versorgungsforschung und Psychologie, die in Kliniken, Lehrkrankenhäusern und Arztpraxen tätig sind ("Beschäftigung in fremden Anlagen")
Für die Bereiche Tätigkeiten im Isotopenlabor (1.) und Umgang mit Röntgen-, Stör- und umschlossenen Strahlern (2.,3.) an der Universität Oldenburg sind folgende Personen Ansprechpartnerinnen:
Für den Bereich Strahlenschutz für Beschäftigte und Studierende in der Humanmedizin, medizinischen Physik und Akustik, Versorgungsforschung und Psychologie, die in Kliniken, Lehrkrankenhäusern und Arztpraxen tätig sind ("Beschäftigung in fremden Anlagen") (4.) zuständig ist