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Berufsausbildung für eine fachbezogene Studienberechtigung

Dreijährige Berufsausbildung plus dreijährige Berufstätigkeit

Wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat, darf nach einer dreijährigen Ausübung dieses Berufes ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung aufnehmen. Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsprogramms des Bundes müssen nur eine zweijährige Berufstätigkeit nachweisen.

Der Ausbildungsberuf muss staatlich anerkannt sein und dem angestrebten Studiengang fachlich nahe stehen. Bei einem Zwei-Fächer-Bachelor muss das Erstfach den Fachbezug erfüllen. Diese Vorgabe ist auch bei einem Lehramtsstudium zu beachten.

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die den Ausbildungsberufen zugeordneten Studiengängen an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg finden Sie hier: 

Liste der den Bachelorstudiengängen der Universität Oldenburg zugeordneten Ausbildungsberuf

Absolvent*innen dieser Ausbildungsberufe können sich also nach einer dreijährigen Ausübung dieses Berufs für einen bereits zugeordneten Studiengang bewerben.

Darüber hinaus sind zusätzlich Einzelfallentscheidungen aufgrund individueller Anträge möglich. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre berufliche Vorbildung einem Studiengang fachlich nahe steht, können Sie über das Immatrikulationsamt der Universität eine Überprüfung bei der zuständigen Fakultät beantragen. Wenden Sie sich bei Interesse also frühzeitig an das Immatrikulationsamt, damit Ihr Antrag vor Bewerbungsbeginn geprüft werden kann.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie zwar eine Studienberechtigung besitzen, die Fachrichtung Ihrer Ausbildung aber nicht dem angestrebten Studiengang entspricht, kommt die Zulassungsprüfung (Z-Prüfung) in Betracht, mit der Sie eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang erlangen können.

Wenden Sie sich im ersten Schritt an die InfoLine Studium, die Sie bei Bedarf an das Immatrikulationsamt weiterleitet.

(Stand: 11.10.2024)  | 
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