Studienberechtigung - Häufig gestellte Fragen
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Studienberechtigung - Häufig gestellte Fragen
1. Welche Studiengänge kann ich mit meiner beruflichen Qualifikation studieren?
Im Wesentlichen kommt es darauf an, ob Ihnen Ihre berufliche Qualifikation eine fachbezogene oder eine allgemeine Studienberechtigung verleiht.
Die Mindestqualifikation für die Aufnahme eines fachbezogenen Studiums ist eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige Berufspraxis in diesem Beruf (sog. 3+3-Regelung). Fachbezogen bedeutet, dass Sie die entsprechende Fachrichtung des Berufs im Studium fortführen müssen.
3+3-Regelung
Darüber hinaus verleiht eine Reihe von beruflichen Fortbildungen eine allgemeine Studienberechtigung, mit der Sie sich für ein Studium Ihrer Wahl bewerben können.
Fortbildungen die diese Voraussetzungen erfüllen
2. Wie weise ich die geforderte Berufspraxis nach?
Bei der sog. 3+3-Regelung müssen Sie neben einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens dreijährigen Berufsausbildung auch drei Jahre (= 36 Monate) Berufspraxis in diesem Beruf nachweisen. Als Stipendiatin oder Stipendiat des Aufstiegsprogramms des Bundes reichen zwei Jahre (= 24 Monate) Berufspraxis aus.
Die Berufspraxis muss explizit im erlernten Ausbildungsberuf erworben worden sein und durch folgende Nachweise belegt werden:
- Arbeitszeugnisse oder
- Tätigkeitsbestätigungen Ihrer Arbeitgeber*innen
Nachweise müssen im Original oder amtlich mit Dienstsiegel beglaubigt eingereicht werden.
Bei Beschäftigungszeiten mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit verlängert sich der Zeitraum der nachzuweisenden Berufspraxis entsprechend.
3. Wie errechnet sich die Wartezeit bei einer Bewerbung mit beruflicher Qualifikation?
Bei Bewerbungen mit beruflicher Qualifikation wird grundsätzlich keine Wartezeit berechnet. Das alleinige Studienplatz-Vergabekriterium ist die Durchschnittsnote auf dem Zeugnis der beruflichen Qualifikation, die zur Aufnahme eines Studiums berechtigt.
Bei der 3+3-Regelung (dreijährige, anerkannte Berufsausbildung plus dreijährige Berufspraxis in dem Beruf) wird die Durchschnittsnote des Ausbildungszeugnisses der zuständigen Kammer (IHK, HWK, Ärztekammer etc.) als Grundlage herangezogen.
4. Mit welcher Note nehme ich am Studienplatz-Vergabeverfahren teil, wenn mein Zeugnis der beruflichen Qualifikation keine Durchschnittsnote ausweist?
Weist ein Abschlusszeugnis keine Durchschnittsnote aus, so wird diese aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten des Zeugnisses ermittelt. Weisen die zur Errechnung des Notendurchschnitts heranzuziehenden Zeugnisse für die Einzelnoten keine Zahlenwerte aus, so entspricht das Prädikat „sehr gut“ der Note 1, „gut“ der Note 2, „befriedigend“ der Note 3 und das Prädikat „ausreichend“ der Note 4.
5. Gibt es eine gesonderte Studienplatz-Vergabequote für beruflich Qualifizierte?
Bewerbende mit beruflicher Qualifikation gelangen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen in die gesonderte Berufsqualifiziertenquote. Ausgehend von der Zulassungszahl des Studiengangs werden bis zu 10 % der Studienplätze an beruflich Qualifizierte vergeben.
Daraus folgt ein eigener Numerus Clausus für beruflich Qualifizierte:
6. Ich habe eine „allgemeine Fachhochschulreife“. Darf ich damit ein Studium an der Universität ohne Fächerbeschränkung aufnehmen?
Leider nein. Mit einer Fachhochschulreife ist immer nur ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung möglich. Das gilt auch für die so genannte „allgemeine Fachhochschulreife“.
Wenn Sie die Fachhochschulreife auf einer Fachoberschule erworben haben, können Sie der folgenden Tabelle die fachlich entsprechenden Studiengänge entnehmen:
Sollten Sie Ihre Fachhochschulreife auf andere Art erlangt haben (z.B. Verlassen des Gymnasiums mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und anschließendem fachpraktischen Teil), wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Immatrikulationsamt, um geeignete Studiengänge im Einzelfall prüfen zu lassen.
Sie haben Ihre Fachhochschulreife auf andere Art erlangt (z.B. Verlassen des Gymnasiums mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und anschließendem fachpraktischen Teil) und wollen geeignete Studiengänge im Einzelfall prüfen lassen.
Wenden Sie sich für eine Überprüfung frühzeitig im ersten Schritt an die InfoLine Studium, die Sie bei Bedarf an das Immatrikulationsamt weiterleitet.
7. Meine Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil. Wonach richtet sich die Fachrichtung und welche Studiengänge kann ich studieren?
Bei Fachhochschulreifen, die aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil bestehen, bestimmt stets die Fachrichtung des fachpraktischen Teils, welche Studiengänge Sie an der Universität Oldenburg studieren dürfen. Bei dieser Art der Fachhochschulreife ist immer eine Einzelfallprüfung der fachlich entsprechenden Studiengänge erforderlich.
Wenden Sie sich frühzeitig im ersten Schritt an die InfoLine Studium, die Sie bei Bedarf an das Immatrikulationsamt weiterleitet.
8. Gibt es eine gesonderte Studienplatz-Vergabequote für Bewerberinnen und Bewerbende mit Fachhochschulreife oder Z-Prüfung?
Bewerbende mit Fachhochschulreife oder Z-Prüfung gelangen in die gleiche Quote wie Bewerbende mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur). Es werden keine gesonderten Studienplätze vorgehalten.
9. Ich habe eine Fachhochschulreife und erfülle aufgrund meines beruflichen Werdegangs auch die Voraussetzungen für die berufliche Qualifikation. Mit welcher der beiden Hochschulzugangsberechtigungen bewerbe ich mich?
Bewerbende, die über mehrere Hochschulzugangsberechtigungen verfügen, müssen sich in der Online-Bewerbung auf eine festlegen. Auf der ausgewählten Hochschulzugangsberechtigung basiert dann das Studienplatz-Vergabeverfahren.
10. Wie bewerbe ich mich auf einen Studienplatz?
Bewerbende müssen sich online für einen Studienplatz bewerben.
Die Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Numerus Clausus ist im Bewerbungszeitraum (in der Regel zwischen dem 15. Mai und dem 15. Juli j. J.) auf der Bewerben-Seite für den Bachelor zu finden. Sie werden Schritt für Schritt durch das Online-Formular geführt und geben dort Ihre Daten, den beantragten Studiengang und Ihre Art der Hochschulzugangsberechtigung ein. Pro Bewerber*in ist nur eine Online-Bewerbung erlaubt. Zwischen Ende Juli und Mitte Oktober führt das Immatrikulationsamt der Universität das Studienplatzvergabeverfahren durch, im Rahmen dessen Sie eine Zulassung oder eine Ablehnung zum Studium erhalten.
Bewerben-Seite für den Bachelor
Sollte Ihr gewünschter Studiengang zulassungsfrei, d. h. ohne Numerus Clausus sein, können Sie sich online einschreiben (in der Regel zwischen dem 16. Juli und dem 15. Oktober j. J.). Die Universität Oldenburg garantiert einen Studienplatz, sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Ob Ihr Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt oder -frei ist, erfahren Sie auf der Seite Bewerbungsfristen.
11. Wie stehen meine Chancen auf einen Studienplatz (Stichwort Numerus Clausus)?
Sollte Ihr gewünschter Studiengang zulassungsfrei (ohne Numerus Clausus) sein und Sie eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung besitzen, garantiert Ihnen die Universität Oldenburg einen Studienplatz. Es sind genügend Kapazitäten vorhanden.
Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang (mit Numerus Clausus) müssen Sie sich auf einen der vorhandenen Studienplätze bewerben. Es sind in der Regel nicht genügend Kapazitäten für alle Bewerberinnen und Bewerber vorhanden.
Ob Ihr Wunschfach zulassungsbeschränkt ist und mit einem Numerus Clausus belegt ist, erfahren Sie in den folgenden Tabellen. Je nach dem mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben, gelten unterschiedliche Numerus Clausus-Werte.
12. Welche Anforderungen hat das Studium allgemein und fachlich an mich?
Zum einen können Online-Tests Ihre individuellen Fähigkeiten, Ihr Interessenprofil und Ihre Stärken und Schwächen für verschiedene Studienfächer klären.
Online-Tests zur Entscheidungshilfe
Um einen ersten Einblick in die universitäre Welt zu erlangen, steht Ihnen z. B. das Schnupperstudium oder ein Gasthörerstudium zur Verfügung.
Angebote zur Studienorientierung
Grundsätzlich empfiehlt sich vor einer Bewerbung eine Beratung bei der Zentralen Studien- und Karriereberatung. Die Zentrale Studien- und Karriereberatung berät Sie kompetent in allen Fragen rund um das Studium. Sie bietet Ihnen Klärungs- und Orientierungshilfen bei der Studien- und Berufswahl und unterstützt Sie bei der Planung und Gestaltung Ihres Studiums.
Zentrale Studien- und Karriereberatung
Zum anderen können Sie eine Beratung einer Fachstudienberaterin oder eines Fachstudienberaters, den es für jedes Studienfach gibt, in Anspruch nehmen, um sich so den Anforderungen einzelner Studiengänge zu nähern. Wenden Sie sich am besten an die jeweils zuständige Fachstudienberatung.
Fachstudienberatung
13. Wie kann ich mich als beruflich Qualifizierte*r auf ein Studium vorbereiten?
Viele Lehrende der Universität setzen Kenntnisse aus der gymnasialen Oberstufe voraus, beispielsweise in den Fächern Mathematik, Englisch oder in den Fächern, die Ihrem gewähltem Studiengang fachlich nah sind. Auch das Lesen, Durcharbeiten, Zusammenfassen, das Schreiben von wissenschaftlichen Texten und das Begründen einer eigenen Position gehören dazu.
Sie können sich bei Erwachsenenbildungsträgern informieren, wie Sie sich fachlich in Englisch und Mathematik vor dem Studium vorbereiten können. Die Zentrale Studien- und Karriereberatung bietet u.a. ein Schnupperstudium und Informationsveranstaltungen sowie Gruppenberatungen zur Vorbereitung auf das Studium an.
Zentrale Studien- und Karriereberatung
In einzelnen Studiengängen werden einwöchige Vorbereitungskurse angeboten, in denen das mit dem Abitur erlangte Wissen studiengangsbezogen aufgefrischt wird.
Studiengänge mit Vorkursen
14. Werden Kompetenzen, die ich in beruflicher Bildung und in der Berufspraxis erworben habe, auf das Studium angerechnet?
Nach § 8 Absatz 4 der Prüfungsordnung für die Studiengänge des Fach-Bachelor und Zwei-Fächer-Bachelor der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (BPO) von 17.08.2012 können nachgewiesene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, auf das Studium angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Niveau den Modulprüfungen des betreffenden Studiengangs im Wesentlichen entsprechen und eine Gleichwertigkeit vorliegt.
Es können insgesamt maximal 50 Prozent der Kreditpunkte eines Studiengangs aufgrund außerhochschulischer Vorleistungen angerechnet werden. Professionalisierungsmodule können bis zu 15 Kreditpunkten angerechnet werden.
Auf der Grundlage von qualitätsgesicherten Äquivalenzgutachten ist auch eine pauschale Anrechnung von Fort- und Weiterbildungsabschlüssen möglich. Diese pauschale Anrechnung ist zum Beispiel im berufsbegleitenden Bachelorstudiengang „Business Administration in mittelständischen Unternehmen“ bereits für eine Reihe von Fortbildungen eingeführt worden.
Die Anrechnung ist beim Akademischen Prüfungsamt zu beantragen. Näheres zur Antragstellung erfahren Sie dort und bei den für Ihr Studienfach zuständigen Fachstudienberatung.Anrechung beruflicher Kompetenzen
15. Wie finanziere ich mich?
Semesterbeitrag, Wohn- und Lebenskosten sowie Kosten für Lernmaterialien: Ein Studium kostet und will bezahlt werden.
Häufig wird ein Studium aus verschiedenen Quellen finanziert.