Die Tierschutzbeauftragte der Universität
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Die Tierschutzbeauftragte der Universität
Aufgaben der Tierschutzbeauftragten
Die Tierschutzbeauftragte ist nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet,
- auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten.
- die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und die mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten.
- zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen.
- innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken.