Auslandsschulpraktika
Auslandsschulpraktika
Es besteht die Möglichkeit, eines der im Studium verpflichtenden Schulpraktika im Ausland zu absolvieren. Die dafür zugelassenen Praktika (laut aktuell gültiger Regelungen für Praxismodule) können Sie den nachfolgenden Reitern entnehmen.
Bitte setzen Sie sich dazu unbedingt im Vorfeld mit der jeweiligen Ansprechperson (siehe nachfolgende Reiter) sowie Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin in der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrkräftebildung – Didaktisches Zentrum (DiZ) zusammen.
Wichtig:
- Wenn Sie in Ihrem Studium für das Auslandsschulpraktikum Kreditpunkte erhalten wollen, dürfen Sie für den Zeitraum, in dem Sie das prx-Modul absolvieren, kein Urlaubssemester nehmen! Sie müssen regulär eingeschrieben sein.
- Das Begleitseminar zur Vor- und Nachbereitung muss in Oldenburg absolviert werden.
- Im Auslandsschulpraktikum müssen Sie dieselben Aufgaben, Anforderungen, Rechte und Pflichten wahrnehmen, wie es ein hiesiges Praktikum laut Prüfungsordnung fordert.
Grundschule
Praxismodul | Weitere Hinweise | Ansprechpersonen |
prx102: Allgemeines Schulpraktikum | Nach derzeitigen Regelungen kann nur das prx102 im Ausland absolviert werden. | N.N. |
Haupt- und Realschule
Praxismodul | Weitere Hinweise | Ansprechpersonen |
prx102: Allgemeines Schulpraktikum | Nach derzeitigen Regelungen kann nur das prx102 im Ausland absolviert werden. | N.N. |
Gymnasium
Praxismodul | Weitere Hinweise | Ansprechpersonen |
prx102: Allgemeines Schulpraktikum | Insgesamt kann nur ein Schulpraktikum (prx102 oder prx530/prx536) im gesamten Studienverlauf im Ausland erbracht werden. Die begleitenden Lehrveranstaltungen zu den Praktika müssen in jedem Falle an der Universität Oldenburg absolviert werden. | N.N. |
prx530: Fachpraktikum und prx536: Forschungs- und Entwicklungspraktikum | Insgesamt kann nur ein Schulpraktikum (prx102 oder prx530/prx536) im gesamten Studienverlauf im Ausland erbracht werden. Die begleitenden Lehrveranstaltungen zu den Praktika müssen in jedem Falle an der Universität Oldenburg absolviert werden. | Modulbeauftragte der Fächer (s. Modulbeschreibung bei Stud.IP) |
Sonderpädagogik
Praxismodul | Weitere Hinweise | Ansprechpersonen |
prx103: Praktikum im Berufsfeld Schule | Es gibt keine Einschränkung bei der Anzahl der möglichen Auslandsschulpraktika. | Praktikumsbeauftragte des Instituts für Sonder- und Rehabilitationspädagogik für die jeweiligen Förderschwerpunkte |
prx540: Förderdiagnostisches Praktikum | Es gibt keine Einschränkung bei der Anzahl der möglichen Auslandsschulpraktika. | Praktikumsbeauftragte des Instituts für Sonder- und Rehabilitationspädagogik für die jeweiligen Förderschwerpunkte |
prx545: Fachpraktikum Schule | Es gibt keine Einschränkung bei der Anzahl der möglichen Auslandsschulpraktika. | Praktikumsbeauftragte des Instituts für Sonder- und Rehabilitationspädagogik für die jeweiligen Förderschwerpunkte |
Wirtschaftspädagogik
Praxismodul | Weitere Hinweise | Ansprechperson |
prx105: Allgemeines Schulpraktikum | Insgesamt kann nur ein Schulpraktikum (prx105 oder prx550) im gesamten Studienverlauf im Ausland erbracht werden. Die begleitenden Lehrveranstaltungen zu den Praktika müssen in jedem Falle an der Universität Oldenburg absolviert werden. | |
prx550: Fachpraktikum | Insgesamt kann nur ein Schulpraktikum (prx105 oder prx550) im gesamten Studienverlauf im Ausland erbracht werden. Die begleitenden Lehrveranstaltungen zu den Praktika müssen in jedem Falle an der Universität Oldenburg absolviert werden. |
Hinweis zur Praktikumsanmeldung
Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten sich zunächst sicherheitshalber fristgerecht für das vorgesehene Praktikum im DiZ anmelden. Nachmeldungen wären im Falle eines möglicherweise nicht zustande gekommenen Auslandsaufenthaltes nicht mehr möglich. Geben Sie die Information über Ihren geplanten Auslandsaufenthalt bitte unbedingt an Ihre Sachbearbeiterin im DiZ weiter.
Allgemeiner Beratungsservice an der Uni Oldenburg
Die Zentrale Studien- und Karriereberatung der Universität Oldenburg bietet allgemeine Hinweise zu Auslandspraktika (außerschulisch und schulisch) und organisiert regelmäßig eine Informationsveranstaltung zum Thema "Teaching Abroad – Schulpraktikum im Ausland". Dort werden verschiedene Ansprechpersonen in Form eines Vortrags oder Thementischen Informationen zu unterschiedlichen Aspekten eines Auslandsschulpraktikums zur Verfügung stellen.
Auf den Seiten des International Office (IO) finden Sie ebenfalls Informationen zu Wegen ins Ausland sowie Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes.
Weiterführende externe Links
- Weltverband Deutsche Auslandsschulen (WDA)
- Schulwärts! Stipendienbasierte Lehramtspraktika im Lehramt
- Fremdsprachenassistenz über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD)
- "Lehramt.International" über den DAAD [gilt auch für Absolvent*innen]
- "Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH)
- "easyGo-easyCome"
- Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandschulwesen
Versicherungsschutz
- Krankenversicherung:
Vor Beginn eines Auslandaufenthaltes ist unbedingt zu klären, ob – je nach Praktikumsland – durch die eigene Krankenkasse Versicherungsschutz auch im Ausland besteht. Für Aufenthalte in anderen Ländern ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung unter Umständen sinnvoll. - Unfallversicherung:
Eine Auslandsunfallversicherung durch die Universität bzw. die Landesunfallkasse besteht für Schulpraktika im Ausland nicht. Diese wird empfohlen (Achtung: Hierbei handelt es sich nicht um eine Auslandsreiseversicherung!). - Haftpflichtversicherung:
Außerdem kann über eine private Auslandshaftpflichtversicherung nachgedacht werden.