Der Senat und seine Kommissionen
Kontakt
Gremieninformationssystem ALLRIS
Hochschulordnungen
Der Senat und seine Kommissionen
Der Senat ist gem. § 41 NHG das einzige hochschulöffentlich tagende Organ auf zentraler Ebene und tagt in der Regel einmal im Monat. Der Senat setzt gem. § 5 Abs. 4 und 5 der Grundordnung ständige Kommissionen ein, er kann bei Bedarf zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und Stellungnahmen weitere Ausschüsse und Kommissionen bilden.
Nähere Informationen zu den Aufgaben des Senats finden Sie hier.