Kontakt

InfoLine Studium

+49 (0)441 798-2728

Mo - Do  9.30 - 16.00 Uhr
Fr             9.30 - 13.30 Uhr

uol.de/dezernat3/infoservice

InfoDesk im SSC

StudierendenServiceCenter – A12

Mo         9.30 bis 12.00 Uhr
Di - Do  9.30 bis 16.30 Uhr
Fr           9.30 bis 12.00 Uhr

Nettikette für Anfragen per E-Mail

Bitte halten Sie bei personenbezogenen Nachfragen Ihre Matrikel- oder Bewerbungsnummer griffbereit.

Gebühren und Finanzierung

Ein Studium ist immer mit Kosten verbunden. Als staatlich finanzierte Hochschule fallen an der Universität Oldenburg für die meisten Studiengänge keine Studiengebühren an. Allerdings werden für alle Studierende Semesterbeiträge erhoben.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Gebühren, Beiträge und Finanzierungsmöglichkeiten! 

Semesterbeiträge

Für alle Studierenden werden Semesterbeiträge erhoben. Diese bestehen in der Regel aus dem Semesterticket, dem Studierendenwerksbeitrag, dem Studierendenschaftsbeitrag, einem Beitrag zur Fahrradselbsthilfewerkstatt sowie einem Verwaltungskostenbeitrag. Hinzu kommen ggf. Langzeitstudiengebühren oder Gebühren für ein Erweiterungsfach.

Semesterbeiträge

Langzeitstudiengebühren

Ab dem Wintersemester 2014/2015 verfügen Studierende in grundständigen Studiengängen und konsekutiven Master-Studiengängen über ein Studienguthaben.

"Das Studienguthaben ergibt sich aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten grundständigen Studiengang zuzüglich sechs weiterer Semester. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang." (§ 12 NHG)

Die Hochschulen erheben "für das Land von den Studierenden wegen der erhöhten Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro für jedes Semester" (§ 13 NHG). Das Studienguthaben vermindert sich um die Zahl der Semester eines vorangegangenen Studiums an einer im Inland gelegenen staatlichen Hochschule. 

Vor Eintritt in die Zahlungspflicht der Langzeitstudiengebühren bekommen Sie die Möglichkeit der schriftlichen Anhörung. Sie können einen Ausnahmeantrag stellen oder einen Härtefallantrag geltend machen. Langzeitstudiengebühren werden bei der Neueinschreibung fällig bzw. sind jedes Semester mit der Rückmeldung zu zahlen.

Aktuelle Semestergebühren für Langzeitstudierende

Langzeitstudiengebühren

Studiengebühren in weiterbildenden oder gebührenpflichtigen Studiengängen

Studierende, die in einem weiterbildenden oder gebührenpflichtigen Studiengang eingeschrieben sind, müssen zusätzlich zu den anfallenden Gebühren für diesen Studiengang den Semesterbeitrag bezahlen. Dieser beinhaltet das Semesterticket (entfällt bei Online-Studiengängen), den Studierendenwerksbeitrag, den Studierendenschaftsbeitrag und den Verwaltungskostenbeitrag. Die Langzeitstudiengebühr von 500 Euro wird fällig, wenn sie gleichzeitig in einem grundständigen Studiengang eingeschrieben sind.

Gebührenpflichtige Studiengänge

Finanzierung

Information und Beratung zur Studienfinanzierung, z. B. zu Studienkrediten erhalten Sie beim Studierendenwerk Oldenburg. Informieren Sie sich über Ihren Anspruch auf BAföG und über mögliche Alternativen.

Finanzierungsmöglichkeiten

InfoPortal Studium (Stand: 11.10.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page