Am 6. Februar 2015 ist die Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S 49). Artikel 2 ändert die Gefahrstoffverordnung. Diese Änderungen sind am 01.06.2015 in Kraft getreten. Auf folgender BAuA-Seite wird die derzeit gültige Gefahrstoffverordnung (auch eine Version mit gekennzeichneten Änderungen) sowie Informationen zu zukünftigen Änderungen angeboten: <http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/Gefahrstoffverordnung_content.html> Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Dokumentation der Fachveranstaltung "BioStoffTag 2015 - Der ABAS im Dialog - Biostoffe", am 28. April 2015 in Berlin. <http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/ABAS/Veranstaltungen/BioStoffTag-2015.html> Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zur Herabstufung bei Tätigkeiten mit der Zelllinie BEAS-2B in Schutzstufe 1 <http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/ABAS/aus-dem-ABAS/pdf/BEAS-2B.pdf?__blob=publicationFile&v=2> Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zur Herabstufung der Hantaviren Khabarovsk und Topografov in Risikogruppe 2 <http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/ABAS/aus-dem-ABAS/pdf/Hantaviren.pdf?__blob=publicationFile&v=2>