Neue und geänderte Arbeitsmedizinische Regeln AMR Nr. 5.1, Stand Dezember 2014, Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge. Änderungen: Die Schriftformerfordernis wurde gelockert, auch eine E-Mail ohne elektronische Signatur ist jetzt ausreichend. Über die Ausführungen zur nachgehenden Vorsorge wird dieser Sonderfall der Angebotsvorsorge nunmehr ausdrücklich erwähnt. (BAuA) <http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/AMR-5-1_content.html> Neue AMR Nr. 6.5 – Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. <http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/AMR-6-5_content.html> Neue AMR Nr. 13.2 - Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System. <http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/AMR-13-2_content.html>