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(Erasmus+) Studierendenmobilität

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Christa Weers

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Dienstags: 14:00-16:30 Uhr
Donnerstags: 10:00 Uhr-12:30 Uhr

Erasmus+ Studium im Ausland

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Video: Erasmus+ Auslandsaufenthalte über die Universität Oldenburg

Video-Vortrag von Andreas Männle, International Office

(Link öffnet sich mit Klick auf das Bild)

Video: Erasmus+ Studium

Im Ausland studieren mit Erasmus+

(Link öffnet sich mit Klick auf das Bild)

Vorteile eines Studiums im Ausland

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten (Erasmus+ Stipendium)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Das International Office (IO) und die Erasmus- und Partnerschaftsbeauftragten der Universität Oldenburg beraten Sie und helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung und Planung für Ihre „passende“ Hochschule im Ausland.
  • Sie werden an der Gasthochschule durch das dortige International Office unterstützt, z. B. mit Einführungsveranstaltungen zum Studium, bei der Wohnungssuche etc.
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Erasmus+ Neuerungen der Programmgeneration 2014-2020

  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
  • Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden. Virtuelle Mobilitätsphasen im Heimatland werden nicht dazugezählt.
  • In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können bis zu 24 Monate gefördert werden.
  • Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden.
  • Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert.
  • Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun. 

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
  • Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je mind. 3 bis höchstens 12 Monaten Länge (auch mehrfach).
  • Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
  • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)

Auswahlkriterien

Die Auswahl erfolgt dann durch die einzelnen „Departmental Coordinator“ der Fächer. Welcher Departmental Coordinator für Sie zuständig ist, erfahren Sie in der Übersicht der Erasmus+ Partnerschaften der einzelnen Fakultäten.

Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ muss fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich zu machen. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmer*innen bekannt zu machen. Kriterien können z. B. sein: akademische Leistungen, sprachliche Kompetenz oder Motivation. Einige Koordinator*innen vergeben die Plätze aber auch nach Eingang geeigneter Anträge. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte (= Studierende, die zwar den Erasmus-Status haben, aber keinen finanziellen Erasmus+ Zuschuss erhalten). Die jeweiligen Auswahlverfahren sollen die Koordinator*innen den Studierenden bekannt machen, damit keiner benachteiligt ist.

Verpflichtende Sprachtests

Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für fast alle Sprachen Europas (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch) zur Verfügung gestellt. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Estsprachler*innen. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer*innen als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer*innen beim Spracherwerb erfassen zu können.

Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.

Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer*innen durch andere Nachweise abgesichert werden.

Erasmus+ Studierendencharta

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Studierendencharta geregelt, die allen Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.

Sonderförderung

Soziale Teilhabe und Diversität sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und/oder mit besonderen Bedürfnissen wird der Zugang zum Programm erleichtert. Es gibt vielfältige Fördermöglichkeiten.

Berichtspflicht

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen. Außerdem ist ein Erfahrungsbericht einzureichen. Weitere Hinweise dazu finden Sie in der Erasmus+ Checkliste (pdf).

Leistungsumfang im Ausland

Um Anspruch auf die Erasmusförderung zum Studium zu haben, müssen pro Semester mindestens 15 ECTS-Punkte auf dem Transcript of Records (Zeugnis), welches die Gasthochschule ausstellt, nachgewiesen werden, es sei denn die Partnerhochschule oder Ihr Studiengang fordern mehr ECTS. 

Liegt ein trifftiger und nachweisbarer Grund für das Nichterlangen des Mindestleistungsumfangs vor (z.B. attestierte Krankheit), muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. 

Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

Um die Anrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen zu erleichtern, wurde ein sogenanntes Auslandsfenster in die Bachelor-Prüfungsordnung integriert. Für das Bachelor-Studium im außerschulischen Bereich bedeutet dies eine neue Flexibilität: Bis zu 45 KP aus dem Auslandsstudium können im Professionalisierungsbereich angerechnet werden. Es sollte aber vorab eine Rücksprache mit Ihrem*r Fachstudienberater*in erfolgen.

Alle Erasmus+ Studierenden müssen vor Beginn des Auslandsstudiums ein klar festgelegtes Studienprogramm in einem Learning Agreement schriftlich vereinbaren. Diese Vereinbarung wird sowohl von der Gast- als auch von der Heimathochschule und dem Studierenden unterschrieben und gewährleistet eine einfachere akademische Anerkennung.

Nach dem Auslandsstudium ist von den Studierenden dann ein Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland zu stellen.

Diploma Supplement

Studierende erhalten nach Abschluss des Studiums automatisch ein Diploma Supplement.

Das Verfahren zur Ausstellung von Zeugnissen, Transcript of Records und Diploma Supplements ist in der für Sie gültigen Prüfungsordnung geregelt.

Nicht-studienrelevante freiwillige Leistungen, wie z.B. das Erasmus-Praktikum, können ebenfalls mit in das Diploma Supplement aufgenommen werden. In diesem Fall melden Sie sich bitte bei uns im International Office.

Wir beraten Sie gerne zu der von Ihnen gewünschten Partnerhochschule sowie zu den anfallenden Formalitäten. In den Erfahrungsberichten von Oldenburger Studierenden, die über Erasmus+ im Ausland waren, bekommen Sie Tipps aus erster Hand. Auf unseren Webseiten stehen Ihnen ebenfalls alle notwendigen Formulare zur Verfügung. Fachliche Fragen zu Ihrem Auslandsstudium, z. B. zu Ihrem Stundenplan an der Gasthochschule oder zur Anerkennung von Studienleistungen sollten Sie mit dem*r jeweiligen Departmental Coordinator klären.

(Stand: 26.03.2024)  | 
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