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Prüfungen

Prüfungen sind sehr wichtige Meilensteine in einem Studium. In den Prüfungen weisen Sie nach, über die Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen, die für eine Aufnahme eines Berufs notwendig sind.

Der gesamte Rahmen des Prüfungsgeschehens ist in Prüfungsordnungen festgelegt.

Wir haben für Sie dazu wichtige Informationen zusammengestellt, damit Sie

  • keine Frist versäumen
  • keine Voraussetzung unbeachtet lassen und
  • nachfragen können, wenn etwas unklar ist.

Prüfungsordnungen, spezielle Formulare und Hinweise zu den Prüfungsangelegenheiten finden Sie direkt bei Ihrem Studiengang. Klicken Sie zunächst auf Ihren angestrebten Studienabschluss und dann auf Ihr Fach bzw. Ihre Fächer.

Gültigkeit von Prüfungsordnungen

Bei Immatrikulation gilt die für Sie zu diesem Zeitpunkt geltende Prüfungsordnung.

Aufgrund sich ändernder Anforderungen kann sich für Studierende die Prüfungsordnung im Laufe ihres Studiums ändern. Bei der Änderung einer Prüfungsordnung werden Übergangsregelungen notwendig. Durch Übergangsregelungen wird sichergestellt, dass Änderungen nicht zu einer Studienzeitverlängerung führen.

Beispiele für Übergangsbestimmungen:

  • „Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im zweiten oder höheren Semester befinden, werden nach den bisher geltenden Bestimmungen geprüft. Sie können auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auch nach den geänderten Bestimmungen geprüft werden.“
  • „Sofern das Modul aaa000 nicht bis zum Ende des Sommersemesters 2018 abgeschlossen ist, müssen Studierende im zweiten und höheren Fachsemester das Modul bbb111 belegen. Fehlversuche im Modul aaa000 werden angerechnet.“

Sollten Unsicherheiten bestehen, welche Prüfungsordnung Gültigkeit besitzt, wie sich Änderungen auswirken und ob und welche Übergangsregelungen bestehen, steht Ihnen Ihre Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt für Fragen während der allgemeinen Beratungszeiten zur Verfügung.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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