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Klaus Wettwer

0441-798 2528

Moss Bohrer (they/them)

0441-798 4835

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Mo, Di, Do 10:00-12:30 Uhr
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Di               14:00-16:30 Uhr
Do              10:00-12:30 Uhr

Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

Umrechnung im Ausland erworbener Kreditpunkte

Im Ausland erworbene Kreditpunkte entsprechen nicht immer 1 zu 1 den Oldenburger Kreditpunkten bzw. dem ECTS (Europäischen Credit Transfer System).

Daher gibt es Umrechnungsfaktoren.

Die Kreditpunkte errechnen sich dann wie folgt: 

Ausländische Credits x Umrechnungsfaktor = Kreditpunkte

Zum Beispiel:

Großbritannien: Faktor = 0,5
10 britische Credits x 0,5 = 5 Kreditpunkte
USA: Faktor = 2
3 US Credits x 2 = 6 Kreditpunkte

Eine Liste von festgelegten Umrechnungsfaktoren folgt.

Umrechnung im Ausland erworbener Noten in das deutsche Notensystem

Die Modifizierte Bayerische Formel wird zur Umrechnung von im Ausland erworbener Noten in das deutsche Notensystem herangezogen.
Der gesuchte Notenwert im deutschen Notensystem errechnet sich dabei nach folgender Formel:

\[{N_{max} - N_d \over N_{max} - N_{min}} 3 + 1 = Z\]

 

Nmax = Bestnote der ausländischen Notenskala
Nd = Umzurechnender, im Ausland erreichter Notenwert
Nmin = Untere Bestehensnote der ausländischen Notenskala
Z = Gesuchter Notenwert im deutschen Notensystem

Der nachfolgende Formelrechner hilft Ihnen bei der Berechnung des gesuchten Notenwertes.
Bestnote und untere Bestehensnote des jeweiligen Landes können Sie aus der Liste unter dem Punkt Weitere Informationen entnehmen.

Sofern das gesuchte Land noch nicht aufgeführt ist, finden Sie entsprechende Angaben in der anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
 

Bitte geben Sie zur Berechnung folgende Werte ein:

Bestnote der ausländischen Notenskala
Untere Bestehensnote der ausländischen Notenskala
Im Ausland erreichter Notenwert
Ergebnis:

Informationen zur Umrechnung von ausländischen Noten

Die Bestnote (Höchstwert) und die untere Bestehensnote (Mindestwert) werden in der Tabelle unter Weitere Informationen gelistet. Zwischen den Werten werden die Noten nach der mod. Bayrischen Formel errechnet. Es gilt § 13 Abs. 3 BPO (oder analoge Vorschrift der Masterordnungen), wonach die Note „sehr gut“ mit dem Wert 1,5 beginnt.[1]

Regeln zur Umrechnung:

  1. Grundlage der Umrechnungen bilden die Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (anabin).
  2. Bei nicht eindeutigen Grenzen werden die Notenwerte verwendet, die für die Studierenden das günstigere Umrechnungsergebnis ergeben.
  3. Bei vergleichbaren Notensystemen werden die Noten dem deutschen System zugeordnet (z.B. bei Zahlen- oder Buchstabenwerten).[2]
  4. Bei nicht-linearen Notensystem (z.B. bei Prozentwerten) wird oberhalb der Bestnote eine Fortsetzung der Linearität angenommen, so dass der Höchstwert unterhalb von 100% liegt.[3]
  5. Die (umgerechnete) Note 0,7 wird nicht berücksichtigt. Der Höchstwert wird entsprechend angepasst.
  6. Bei Veränderungen in den Umrechnungsbedingungen gelten die neuen Bedingungen für noch nicht absolvierte Auslandsaufenthalte. Für bereits abgeschlossene oder laufende Auslandsaufenthalte gelten die bisherigen Umrechnungsbedingungen sofern von den Studierenden nichts anderes beantragt wird.

Rechtsgrundlage: Gemäß § 8 Abs. 2 Bachelorprüfungsordnung (bzw. entsprechende Regelungen in den Masterordnungen) „[kann] zur Aufklärung der Sach- und Rechtslage […] eine Auskunft der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse – anabin) eingeholt werden“. Gemäß Abs. 4 „[werden] Noten aus einem nicht vergleichbaren Notensystem […], sofern der Prüfungsausschuss nichts anders bestimmt, nach der bayerischen Formel umgerechnet.“


[1] Der Höchstwert lässt sich anhand der Bayrischen Formel ermitteln, indem Z = 1,5 gesetzt wird. Formel lautet wie folgt: N (max) = ((3 x Z) – 0,5 x N (min)) : 2,5 . In Worten: Maximalnote (1,0) = 3 x (Wert, ab dem der Höchstwert (sehr gut) vergeben wird) – 0,5 x (Wert der Bestehensgrenze). Das ganze geteilt durch 2,5.

[2] Beispiel USA: die Buchstabenwerte A – D entsprechen exakt dem deutschen Spektrum von 1 bis 4.

[3] Beispiel Australien: Die Noten werden in 10%-Schritten (z.B. „Distinction: 79-70%“) vergeben; die Note „sehr gut“ umfasst davon abweichend ein Spektrum von 80-100%. Zur Wahrung der Linearität müsste das Notenspektrum entsprechend auf 80-89% festgesetzt werden. Die Note 1,0 wäre dann mit 86% erreicht.

(Stand: 03.04.2024)  | 
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