Kontakt

Dr. Johann Meyer 
Leitung

Monika Maria Rilinger
Sekretariat 

Christian Renken
Sicherheitsingenieur

Robert Hentschke 
Sicherheitsingenieur

Kirsten Weingart
Betriebliche Gesundheitsmanagerin [BBGM]
Demografie-Berater nach INQA

Astrid Goebel
Fachkraft für Arbeitssicherheit

René Silberbach
Sicherheitsingenieur

Sandra Brozinski
Sachbearbeitung

Besucheranschrift

Gebäude V03
Ammerländer Heerstraße 138
26129 Oldenburg

Postanschrift

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Stabsstelle Arbeitssicherheit
Ammerländer Heerstr. 114-118
26129 Oldenburg

Aufgaben und Organisation

Aufgaben der Sicherheitsingenieure

  • Das Ziel unserer Arbeit ist die Förderung der Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten und Studierenden der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
  • Die Sicherheitsingenieure beraten das Präsidium, die Leiter der Fakultäten sowie alle Fachverantwortlichen der Universität in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Selbstverständlich können sich auch jederzeit alle Beschäftigten und Studierende an uns wenden.
  • Bei der Anwendung der sicherheitstechnischen Fachkunde sind die Sicherheitsingenieure weisungsfrei.
  • Wir unterstützen bei der Umsetzung der für die gesamte Universität geltenden arbeits-, umwelt- und gesundheitsrelevanten Rechtsvorschriften durch Information, Beratung und Mitarbeit durch Serviceleistungen.
  • Unter Gesundheit verstehen wir das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden an der Universität.

Der Arbeits-und Gesundheitsschutz an der Universität

Stabsstelle Arbeitssicherheit:
Die Stabsstelle des Präsidiums untersteht unmittelbar dem Präsidenten / Vizepräsidenten. Sie hat die Aufgabe, die Leitung der Universität sowie alle Vorgesetzten und Fachverantwortlichen beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeits-sicherheit zu unterstützen. (siehe "Dienstanweisung der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten für Verwaltung und Finanzen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zum Arbeits- und Umweltschutz"). 

Sicherheitsbeauftragte (SiBe):
Sind von der Universitätsleitung schriftlich bestellte Personen, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärzte und die Kolleginnen und Kollegen unterstützen, um Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Gemäß der DGUV Regel "Grundsätze der Prävention" sowie dem Siebten Sozialgesetzbuch hat die Universität eine bestimmte Mindestanzahl an Sicherheitsbeauftragte (SiBe) zu bestellen.

Ersthelfende:
Die Leitung der Universität hat dafür zu sorgen, dass für Erste-Hilfe Leistungen Ersthelfende in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, diese geschult und alle 2 Jahre fortgebildet werden.

Brandschutzhelfende:
Brandschutzhelfende sind mehrere Personen innerhalb der Universität, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen.

Betriebsärzte:
Die Aufgabe der Betriebsärzte ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen, zum Teil auch die Mitwirkung bei deren Wiederherstellung. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen.

Betriebsärzte werden, eben so wie die Sicherheitsfachkraft, von der Leitung der Universität bestellt und
sind mit den gleichen Rechten ausgestattet. Betriebsärzte sind unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Arbeitsschutzausschuss (ASA):
Der Arbeitsschutzausschuss an der Universität besteht aus dem/der VizepräsidentIn, den Sicherheitsingenieuren, Vertretern des Personalrates, dem/der Betriebsarzt/Betriebsärztin, DezernentInTechnik, DezernentIn Personal, LeiterIn der BI, Sicherheitsbeauftragten. Er koordiniert und berät alle Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der Universität. Hier können Planungen, Maßnahmen und Schritte im Einzelnen festgelegt werden.

Der Ausschuss tagt mindestens viermal im Jahr und wird von der Universitätsleitung einberufen.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
"Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert 20. April 2013

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
"Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit" vom 07. August 1996, zuletzt geändert 31. August 2015

„Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Herausgegeben November 2013

Weiterführende Links im Internet

(Stand: 02.02.2024)  | 
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