Aktualisierte Liste der Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe (P-Sätze) entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) - Stand: April 2015.
Hinweis: Bei drei P-Sätzen ist der Wortlaut immer noch nicht von der Berichtigung durch die EU erfasst. In der Tabelle wird ausgeführt, welcher Wortlaut dieser drei Sätze derzeit rechtsgültig verwendet werden kann und welche anderen Versionen existieren. Außerdem kann man der Tabelle entnehmen, welchen konkreten Übersetzungsverbesserungen seitens der BAuA der fachliche Vorzug gegeben wird. (BAuA) <http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Hinweise_content.html>