Im Beschluss 20/2015 des ABAS wird klargestellt, dass durch alleinige Teilnahme an Fachkunde-Fortbildungsveranstaltungen die "Erlangung der Fachkunde gemäß Biostoffverordnung" nicht bescheinigt werden kann.(BAuA) <http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/ABAS/aus-dem-ABAS/Fachkunde_content.html>