Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holsteinischen kam zu dem Ergebnis, dass ein Unternehmer nur für ein besonders gravierendes und unentschuldbares Fehlverhalten gegenüber der Berufsgenossenschaft haftet, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt. (Pressemitteilung 11/2014, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht) <http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201411arbeitsunfall.html>