Die Situation der derzeit nicht kompatiblen Regeln zu den Bewegungsflächen in der DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ in Zusammenhang mit der DIN EN 14056 „Laboreinrichtungen – Empfehlungen für Anordnung und Montage“ einerseits und den Vorgaben der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ andererseits ist nicht befriedigend. Um diese Diskrepanz zu beseitigen, hat der Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV hierzu eine Stellungnahme verfasst.(BG RCI 2014) <http://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Fachwissen/Laboratorien/Aktuelle_Informationen/Laborachsma%C3%9Fe_-_ASR-FB-GB.pdf>