LASI veröffentlicht die erweiterte LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" mit den Leitsätzen zu Tätigkeiten an Asbest. Diese Leitsätze sollen dazu beitragen, Unterschiede in der behördlichen Vollzugspraxis zu vermeiden und den Aufsichtsbehörden eine verlässliche Grundlage für ihr Handeln in diesem konfliktreichen Aufgabenbereich zu geben. Die "Ergänzung 2018" ist auf den Abschnitt I (Asbest) beschränkt ist. Im Übrigen geben diese Leitlinien weiterhin den Stand von 2012 wieder.Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)