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Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Stabsstelle Arbeitssicherheit
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Unfall - Durchgangsärzte

Bei schweren Unfällen, erheblichen Verletzungen, stark blutenden Wunden, Bewusstlosigkeit etc. ist sofort der Rettungsdienst zu verständigen (Notrufnummer 112).

Bei weniger dramatischen Unfällen z.B. umgeknickter Fuß, Verätzungen einzelner Finger oder bei anderen kleinen Verletzungen, handeln Sie bitte nach folgenden Hinweisen:

  • Für berufliche Unfälle jeder Art ist nicht der Hausarzt sondern der D-Arzt (Durchgangsarzt) zuständig. D-Ärzte sind von der Landesunfallkasse (zuständiger Unfallversicherungsträger) speziell zugelassene und beauftragte Ärzte und Krankenhäuser (siehe Ärzteliste).
  • Ausnahme: Bei Fremdkörpern im Ohr oder Verletzungen der Augen kann direkt ein HNO- oder Augenarzt aufgesucht werden ohne vorherige Konsultation des D-Arztes.
  • Zur Vermeidung weiterer Unfälle sollten die Verletzten nicht selbst zum Arzt fahren, sondern immer ein geeignetes Transportmittel wählen (z.B. Krankentransport, Rettungswagen), bei dem eine fachgerechte Betreuung während des Transports gewährleistet ist.
  • Von einem Transport im Taxi / Pkw ist dringendst abzusehen, da dies mit nicht abschätzbaren Risiken verbunden ist. Gegebenenfalls muss die verletzte Person durch eine weitere Person zusätzlich vom Fahrzeugführer begleitet werden. Dies ist von der Art der Verletzung oder Beeinträchtigung abhängig

Unfallanzeige und Verbandbuch

Diese Unterlagen wahren Ihre Ansprüche (ggf. auch bei resultierenden Folgeschäden eines Arbeitsunfalls) gegenüber dem Unfallversicherungsträger!

  • Unfallanzeige Beschäftigte  /  Unfallanzeige Studierende: Wenn ein D-Arzt aufgesucht wurde oder eine Arbeitsunfähigkeit von länger als 3 Tagen vorliegt, muss umgehend eine Unfallanzeige ausgefüllt werden. Dieses ist dann an das Dez. 1 (Beschäftigte) oder an das Dez.3 (Studierende) weiterzuleiten.
  • Wegeunfallbogen: Bei einem Wegeunfall ist dieses Formular zusätzlich auszufüllen und der Unfallanzeige beizufügen.
  • Verbandbucheintrag: Jede noch so unscheinbare Verletzung die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden ist, ist im „Verbandbuch“ einzutragen! Auch wenn bereits eine Unfallanzeige erstellt wurde. Entwerder befindet es sich im Verbandkasten oder Sie fragen bei dem Ersthelfer in Ihrem Bereich nach. Denn auch aus der kleinsten Wunde können schwerwiegendere Folgeschäden oder Infektion entstehen.
  • Anzeige einer Erkrankung/Wiederaufnahme des Dienstes:  Dieses Formular ist bei Anzeige einer Erkrankung oder der Wiederaufnahme des Dienstes nach einer Erkrankung auszufüllen und an das Dez.1 zu schicken.

Was sind Durchgangsärzte?

Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Ärztin/D-Arzt) aufsuchen. Durchgangsärztinnen und -ärzte sind Fachärztinnen und -ärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Neben der erforderlichen personellen, räumlichen und medizinisch-technischen Praxisausstattung müssen sie eine ständige unfallärztliche Bereitschaft gewährleisten. Sie führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden, ob eine Weiterbehandlung durch die Hausärztin oder den Hausarzt ausreicht oder ob eine fachärztliche Behandlung notwendig ist. (Quelle: DGUV)

Dazu hat die DGUV ein erklärendes Video zur Verfügung gestellt.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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