Kontakt

Abteilungsleitung Beamtenrecht und Berufungsverfahren, Dezernat 1

Anne-Kathrin Friedrich

Referentin für Berufungsangelegenheiten, Dezernat 1

 Samira Sassi

Leitung Referat Planung und Entwicklung

Thorsten Schulz

Für die personalrechtliche Begleitung des Verfahrens, die Bearbeitung personalrechtlicher Angelegenheiten sowie die Einstellung und Ernennung ist ausschließlich das Dezernat 1 zuständig.

Informationen für Tenure-Track-Professuren

Die Durchführung eines Tenure-Track-Verfahrens zur Berufung auf eine Professur in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist durch die Tenure-Track-Ordnung der Universität Oldenburg geregelt. Sie gilt für Juniorprofessor*innen befristet mit Tenure-Track nach W2 oder W3 unbefristet sowie für Professor*innen der Besoldungsgruppe W2 befristet mit Tenure-Track nach W2 oder W3 unbefristet. Eine ergänzende Handreichung des Präsidiums zur Durchführung von Tenure-Track-Verfahren enthält zusätzliche Informationen zur den Vorgaben der Ordnung.

Mit dem Tenure-Track-Verfahren strebt die Universität Oldenburg an, insbesondere hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftler*innen attraktive Karriereperspektiven aufzuzeigen und sie langfristig an die Universität Oldenburg zu binden. Mit Durchführung eines kriteriengeleiteten mehrstufigen Verfahrens unter Einbeziehung externer Expertise, setzt sich die Universität das Ziel höchsten Qualitätsansprüchen und Transparenz zu genügen.

Um Tenure-Track-Professor*innen in allen Belangen zu beraten, die die Evaluation betreffen, und sie in ihrer Karriereentwicklung insgesamt zu unterstützen, benennen die Fakultäten eine geeignete Person, die als Mentor*in fungiert. Das Mentoring-Verhältnis unterliegt beiderseits (Mentor-Mentee) strenger Vertraulichkeit. Es wird nicht durch hierarchische Abhängigkeiten beeinträchtigt. Daher kann der*die Mentor*in nicht zugleich Mitglied der Evaluationskommission oder des Tenure-Board sein. Nähere Hinweise sind der Handreichung zur Umsetzung des begleitenden Mentorings für Tenure-Track-Professor*innen zu entnehmen. Die Annahme des Mentoring-Angebots ist für die Tenure-Track-Professor*innen freiwillig und kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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