Maskenpflicht

Warum gilt in der Universitätsbibliothek weiterhin die Maskenpflicht?
 

Die Universitätsbibliothek erhält in letzter Zeit häufig Rückfragen zur Maskenpflicht an den beiden Bibliotheksstandorten.

Das Hygienekonzept des Präsidiums, das eine pauschale Maskenpflicht auf dem Campus vorsieht, gilt auch für die Bibliothek. Ausgenommen von dieser Pflicht sind individuelle Arbeitsplätze, wenn mindestens 1,5 Meter Abstand gewährleistet ist. Dies kann in der Universitätsbibliothek weder umgesetzt noch kontrolliert werden. Daher gilt auch an den Arbeitsplätzen weiterhin die Maskenpflicht.
Davon ausgenommen ist die Café-Bar am Standort Haarentor, wo die Bedingungen für die gastronomischen Flächen des Studentenwerks gelten.
Wir danken Ihnen für Ihre bisherige Kooperation und Rücksichtnahme gegenüber allen anderen Nutzer*innen und bitten Sie, uns weiterhin bei der Vermeidung von Infektionen zu unterstützen.

Ihr Bibliotheksteam

[BIS intern]   (Stand: 19.01.2024)  | 
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