Kontakt

Open-Access-Office

Kim Braun
Raum B 221
Tel.: 0441 798-4025

 

Förderung

Gefördert im Rahmen des DFG-Programms Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS)

Open-Access-Publikationsfonds

Open-Access-Publikationsfonds

Im Zuge des Starts von NiedersachsenOpen hebt die Bibliothek die Obergrenze der APC, die vollständig über den Open-Access-Publikationsfonds finanziert werden, auf 2.500 Euro (inkl. MwSt) an. Dies gilt für Artikeleinreichungen, die ab dem 25.3.2024 akzeptiert werden. Höhere APC werden bis zu dieser Summe mitfinanziert.

Was gilt?

  • Open-Access-Publikationsgebühren (APC), die unter 2.500 Euro (inkl. Mwst) liegen, werden vollständig aus DFG und Bibliotheksmitteln übernommen, sofern die unter "Fördervoraussetzungen" (s. u.) genannten Bedingungen erfüllt sind.
  • Open-Access-Publikationsgebühren (APC), die über 2.500 Euro (inkl. Mwst.) liegen, werden mit DFG- und Bibliotheks-Mitteln mit bis zu 2.500 Euro (inkl. MwSt) bezuschusst, sofern die unter "Fördervoraussetzungen" (s. u.) genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Differenz zum Rechnungsbetrag muss von den Autor*innen getragen werden.
  • Dies gilt für Artikel, die ab dem 25.3.2024 zur Publikation angenommen sind.

Nach wie vor ist es wichtig, ein deutliches Signal an die Verlage zu senden, verantwortungsbewusste Preise zu gestalten, statt wie in der Vergangenheit in eine Preissteigerungsspirale einzutreten. Die Bibliotheken bemühen sich, bei den Verlagen entsprechende Rabatte zu verhandeln.

In Transformationsverträgen (z. B. DEAL) anfallende Kosten in Form von sogenannten Publish-and-Read-Fees für hybride Open-Access-Publikationen werden wie bisher von der Bibliothek finanziert.

Hinweise zu einzelnen Verlagen (Frontiers, MDPI etc.) sowie zu den DEAL-Partnern (Springer Nature und Wiley) finden Sie auf der Seite Info zu Open-Access-Verlagen. Für Fragen zum Open-Access-Publizieren wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.

Fördervoraussetzungen

  • Sie sind Mitglied der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
  • Sie sind „corresponding Author“ des eingereichten Artikels.
  • Die Qualität der Artikel wird durch einen Peer Review gesichert.
  • Ihr Beitrag erscheint in einer ausschließlich Open Access publizierenden Zeitschrift, d. h. alle Artikel sind vollständig und unmittelbar mit Erscheinen weltweit kostenfrei zugänglich.
    (Ausnahmen sind hybride OA-Publikationen im Rahmen von Transformationsverträgen.)

Bitte beachten Sie, dass die genannten vier Elemente Auschlusskriterien sind, d. h. es müssen alle erfüllt sein, damit die Förderung gewährt werden kann.

Verfahren

Grundsätzlich können die Publikationsgebühren/APC auf  zwei Arten bezahlt werden:

  1. Das BIS fungiert als zentrale Abrechnungsstelle für einen OA-Verlag, d. h. die Rechnungen über Publikationsgebühren/APC werden direkt an das BIS geschickt und von dort aus dem Publikationsfonds bezahlt.
  2. Erfolgt die Open-Access-Publikation ohne vorherige Beteiligung des BIS, können Autorinnen und Autoren Rechnungen über Publikationsgebühren/APC beim BIS einreichen.

Für detaillierte Auskünfte und weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den o.g. Ansprechpartner.

[BIS intern]   (Stand: 26.03.2024)  | 
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