Angebote zur Betrieblichen Suchtprävention und -hilfe
Angebote zur Betrieblichen Suchtprävention und -hilfe
Der Auftrag zur betrieblichen Suchtprävention ist für das Studentenwerk Oldenburg und die Carl von Ossietzky Universität über die anfängliche "Dienstvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention", jetzige "Dienstvereinbarung zur Betrieblichen Sozial- und Suchtberatung (BSSB)" (Broschüre als pdf-Datei 998KB), seit 1989 verankert.
Dabei hat sich in den vergangenen Jahren in Anforderungen und Inhalten mehr verändert, als diese Namensänderungen aussagen mögen. Hier sei auf einige Meilensteine der Entwicklung der betrieblichen Suchtprävention in der Bundesrepublik seit 1989 verwiesen, die auch für die BSSB Orientierungspunkte zur Qualitätsverbesserung darstellten:
- 1990 wird beim Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft (WA) der Universität Hannover ein Studienangebot für haupt- und nebenamtliche Fachkräfte aus dem Arbeitsfeld der betrieblichen Suchtprävention eingerichtet.
- 1992 erfolgt eine erste Sichtung der Ausbildungsangebote für freiwillige SuchthelferInnen in der betrieblichen Suchthilfe und eine Formulierung erster Standards für die Qualifizierung und den Einsatz nebenamtlicher Ansprechpartner.
- 1995 wird die Leitlinie "Management of Alcohol- and Drugrelated Issues in the Workplace" vom International Labour Office (ILO) als 'Kodex' für das Verfahren im Umgang mit Suchtmitteln und Suchtauffälligkeiten am Arbeitsplatz sowie für den Aufbau von Suchtpräventionsprogrammen heraus gegeben.
- 1997 erscheint die Broschüre "Qualität in der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe" der Nord AG Betriebliche Suchtprävention (NABS) als erste Veröffentlichung, die unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung in der betrieblichen Suchtprävention formuliert wurde.
- 1998 wird das erste wissenschaftliche Übersichtswerk zu deutschen und internationalen Evaluationsstudien der betrieblichen Suchtprävention veröffentlicht (R.Fuchs / L.Rainer / M.Rummel).
- 2000 wird in der Veröffentlichung zu "Stand und Perspektiven betrieblicher Suchtprävention" der Universität Oldenburg erstmals ein Qualitätsmanagement für betriebliche Suchtpräventionsprogramme beschrieben, das sich an den Richtlinien des DIN ISO und des EFQM orientiert (G.Schumann).
- 2000 erscheint die Broschüre "Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz" der DHS, die für die Seminar- und Schulungsarbeit mit Führungskräften einen konzentrierten Überblick über die Bereiche Alkohol, Medikamente, illegale Drogen und Vorbeugung vermittelt.
- 2005 erscheint die Expertise zu den "Standards der Alkohol-, Drogen- und Medikamentenprävention in deutschen Unternehmen und Verwaltungen" durch das Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaften der Universität Hannover (Dr. Elisabeth Wienemann) im Auftrag der DHS.
Den wichtigsten Meilenstein stellt dar die Verabschiedung und Veröffentlichung der "Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und -hilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (pdf-Datei 2,8 MB)" vom Juli 2006 in der geänderten und aktualisierten Fassung vom Januar 2011. Die Qualitätsstandards bieten zuallererst Orientierung für die in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe tätigen Personen. Sie sollen darüber hinaus Impulse setzen für die Entwicklung aktueller Handlungshilfen in der Praxis der betrieblichen Suchtarbeit.
Elisabeth Wienemann / Günter Schumann (2006). Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptsstelle für Suchtfragen e.V. (DHS).
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (Hrsg.). Hamm, Nov. 2006 i.d.F. vom Januar 2011.
(siehe auch: www.sucht-am-arbeitsplatz.de)
Die Aufgaben der BSSB im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe beziehen sich auf
- die allgemeine Information und Aufklärung (Primärprävention) einschließlich der Beratung zur Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen und zur Vorbeugung von Suchtproblemen,
- die Beratung und Unterstützung für Beschäftigte mit riskantem Verhalten zur Minderung gesundheitlicher Risiken (Sekundärprävention) einschließlich der Begleitung während der Therapie und die Unterstützung zur Nachsorge und Wiedereingliederung (Tertiärprävention),
- die Beratung für Führungskräfte im Fall der Intervention bei Auffälligkeiten.
Die betriebliche Suchtprävention und -hilfe an der Carl von Ossietzky Universität und dem Studentenwerk Oldenburg umfasst alle Formen substanzbezogener Störungen (Alkohol, Nikotin, Medikamente und illegale Drogen) sowie die sogenannten nicht-stofflichen oder Verhaltenssüchte (Ess-Störungen, Spielsucht, Computersucht).
Speziell in ihren gesundheitlichen Gefährdungen vorbeugenden Ansätzen ist die Suchtprävention eng mit der Gesundheitsförderung, dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement, dem Arbeitsschutz und der Personalentwicklung verknüpft.