Beratung für Beschäftigte
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Hinweis
Altersbedingt habe ich meine Tätigkeit für die Universität und das Studentenwerk Oldenburg beendet. Die "Konfliktberatung/Betriebliche Sozial- und Suchtberatung (BSSB)" wird in der bekannten Form nicht weitergeführt. Die Beratung wird fortgeführt unter der Bezeichnung "Psychosoziale Beratung und Konfliktprävention". Es bleiben alle bisherigen Beratungsinhalte erhalten. Die Stelle wurde aufgestockt und sie wird weitergeführt von Dr. Astrid Beermann und Frank Haber.
Ich wünsche Ihnen allen alles Gute.
Anne Gehlenborg
Beratung für Beschäftigte
Betriebliche Suchtprävention und -hilfe
Neben der Beratung zur Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen und zur Vorbeugung von Suchtproblemen gehört die Beratung und Unterstützung für Beschäftigte zu Fragen des riskanten, schädigenden oder gar abhängigen Suchtmittelgebrauchs oder bei riskanten, süchtigen Verhaltensweisen zu den Kernaufgaben der internen Beratung und steht allen Beschäftigten offen.
Entsprechend der Arbeitskonzeption und den ethischen Prinzipien der BSSB werden in der Beratung ausschließlich Ziele verfolgt, die mit der / dem Beschäftigten ausdrücklich vereinbart sind. Im Mittelpunkt der Beratung steht die Arbeit mit den Ressourcen der / des Beschäftigten, die Orientierung auf Problemlösungen und die Wiederherstellung bzw. Stärkung eigener Handlungskompetenz.
Unabhängig davon, ob die Beratung freiwillig eingeholt wird oder aufgrund einer Intervention wegen arbeits- oder dienstrechtlicher Auffälligkeiten erfolgt, unterliegen die Inhalte der Beratung der absoluten Schweigepflicht.
Die Beratung für Beschäftigte im Rahmen der Sekundärprävention umfasst:
- Information über interne und externe Hilfs- und Beratungsangebote wie Selbsthilfegruppen zu Suchtproblemen (Übersicht Stadt Oldenburg)
oder Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und Suchtkranke (Übersicht für die Stadt Oldenburg und Umland); - Erstgespräche im Beratungsprozess;
- Motivationsgespräche und begleitende Beratung zur Klärung weiterer Schritte;
- Fachliche Begleitung bei den ersten Schritten zur Konsumreduzierung;
- Vermittlung in externe Beratungs-, Behandlungs- und Therapieeinrichtungen;
- Beratung von Kolleginnen und Kollegen sowie Angehörigen;
- die 'Rauchersprechstunde'.
Bei Durchführung einer ambulanten oder stationären Therapie besteht die Möglichkeit der Begleitung und Unterstützung durch die BSSB, soweit dieses von der / dem Beschäftigten gewünscht ist. Auch die Wiedereingliederung nach einer stationären Therapie kann durch die BSSB vorbereitet und begleitet werden.