Kontakt

Anne Gehlenborg

Hinweis

Altersbedingt habe ich meine Tätigkeit für die Universität und das Studentenwerk Oldenburg beendet. Die "Konfliktberatung/Betriebliche Sozial- und Suchtberatung (BSSB)" wird in der bekannten Form nicht weitergeführt. Die Beratung wird fortgeführt unter der Bezeichnung "Psychosoziale Beratung und Konfliktprävention". Es bleiben alle bisherigen Beratungsinhalte erhalten. Die Stelle wurde aufgestockt und sie wird weitergeführt von Dr. Astrid Beermann und Frank Haber.
Ich wünsche Ihnen allen alles Gute.
Anne Gehlenborg

 

Beratung für Führungskräfte

Betriebliche Suchtprävention und -hilfe

Beratung für Führungskräfte
im Falle der Intervention bei Auffälligkeiten

Führungskräfte können im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe eine Schlüsselrolle wahrnehmen, in dem sie frühzeitig bei unspezifischen bzw. sucht- oder suchtmittelbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz intervenieren. Gestufte Interventionsverfahren können als langjährig erprobte, arbeitswissenschaftlich gesicherte Verfahren angesehen werden, die sich zur Vorbeugung und Abwendung gesundheitlicher Gefährdungen und zur Verhütung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Beschäftigten durch riskanten oder schädigenden Substanzkonsums bewährt haben. Ein solcher Stufenplan zur Intervention ist für die Universität und das Studentenwerk in der "Dienstvereinbarung zur Betrieblichen Sozial- und Suchtberatung (BSSB)" - pdf-Datei 998KB-  festgeschrieben.

Der Stufenplan beschreibt das Verfahren gegenüber Beschäftigten, die ihre arbeits- oder dienstrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Suchtmitteln oder suchtbedingten Verhalten vernachlässigen oder dadurch Störungen im Arbeitsablauf oder im Arbeitsumfeld verursachen. Ziel ist es, die betroffenen Personen mit den Auffälligkeiten zu konfrontieren, ihnen deutlich zu machen, welche Änderungen im Arbeitsverhalten von ihnen konkret erwartet werden. Einerseits sollen die möglichen Konsequenzen aufgezeigt werden, die sich aus dem fortgesetzten Fehlverhalten zukünftig ergeben werden, andererseits sollen Hilfen angeboten und Perspektiven eröffnet werden, wenn sie Unterstützung brauchen. Es gehört zu den originären Aufgaben von Vorgesetzten, die betroffenen Personen darauf anzusprechen, welche Verhaltensänderung erwartet wird und welche Hilfe die Universität bzw. das Studentenwerk ihnen bietet, damit sie dieser Aufforderung zukünftig nachkommen können.

Zur Vorklärung solcher lösungsorientierten Interventionen, z.B. zur Entscheidung hinsichtlich der Art und Stufe der notwendigen Intervention, der Möglichkeit und Sinnhaftigkeit von Konsequenzen, der Art und Weise der Hilfeangebote, der Form und des Inhaltes der Gesprächsführung bietet die BSSB entsprechende Information und Beratung an.

 

(Stand: 16.03.2023)  |