Betriebliche Sozial- und Suchtberatung

Information + Aufklärung

Betriebliche Suchtprävention und -hilfe

Die betriebliche Suchtprävention als Primärprävention  legt das Schwergewicht auf die Vorbeugung von gesundheitlichen Gefährdungen durch riskanten Umgang mit Suchtmitteln  bzw. durch suchtbedingte Verhaltensweisen von Beschäftigten. Auf der betrieblichen Seite geht es um die Reduzierung substanzbedingter Störungen und Risiken am Arbeitsplatz, um den Abbau von den  Suchtmittelkonsum fördernden Arbeitsbedingungen sowie um Maßnahmen zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums. Individuell geht es um die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen bei den Beschäftigten und der Veränderung gesundheitsriskanten Verhaltens. Hier spielt die Beratung zur Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen eine wesentliche Rolle. Insofern ist die Suchtprävention eng mit der Gesundheitsförderung, dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement, dem Arbeitsschutz und der Personalentwicklung verknüpft. Sie führt zu positiven Effekten im Arbeitsverhalten und im sozialen Umgang miteinander und verbessert dadurch das Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Speziell bezogen auf die Information und Aufklärung sowie Förderung von Gesundheitskompetenz sind die Diagnosebegriffe Missbrauch und Suchterkrankung von nachrangiger Bedeutung. Die Begriffe risikoarmer, riskanter, schädigender und abhängiger Konsum können eher die Prozesse beschreiben, die den Auffälligkeiten am Arbeitsplatz zugrunde liegen, sie sind nicht verharmlosend (Normalkonsum) oder wertend (Missbrauch) und ermöglichen eher angemessene Intervertionen und Hilfeangebote. Konkrete Kriterien für eine Einteilung der Konsummuster liegen allerdings nur für den Alkoholkonsum vor.
Empfehlungen zu Grenzwerten für den Konsum alkoholischer Getränke (pdf-Datei) gibt es u.a. vom wissenschaftlichen Kuratorium der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS).

Die vorbeugende Arbeit lässt sich in die folgenden Bereiche unterteilen: in suchtspezifische, substanzbezogene Prävention und in übergreifende Prävention. In beiden Bereichen lassen sich wiederum verhältnisorientierte und verhaltensorientierte Maßnahmen unterscheiden.

 
Bereiche suchtpräventiver Arbeit
 Maßnahmen  verhältnisorientiert  verhaltensorientiert
 suchtspezifische /
suchtbezogene
Prävention
  • Abbau Sucht fördernder Arbeitsbedingungen
  • Einschränkung der Verfügbarkeit von Suchtmitteln
  • Bereitstellung von alkoholfreien Getränken
  • Information und Aufklärung über die Wirkung von Suchtmitteln, riskantem Konsum, Abhängigkeit
  • Information über die Ziele und Möglichkeiten der Suchtprävention und -hilfe
  • Angebote zur individuellen Konsumreduzierung
  • (Nichtraucherkurse, Drink-Less-Programme)
  • Regelungen zum Suchtmittelkonsum (Drogen-, Alkohol-, Rauchverbote, Punktnüchternheit)
  • Qualifizierung und Sensibilisierung der Vorgesetzten
 übergreifende
Prävention
  • Schaffung salutogener Arbeitsbedingungen
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Beteiligungsorientierte Arbeits- gestaltung
  • Gesundheitszirkel
  • Work-Life-Balance-Konzepte
  • Erweiterung der Gesundheitskompetenz
  • Stressbewältigung und Selbstmanagement
  • Konfliktmanagement
  • Fitness-Training
  • gesundheitsorientierte Führung
  • Intervention bei Auffälligkeiten

 

Eine Auflistung der wichtigsten deutschen Fachverbände der Suchtprävention und Suchthilfe können Sie über diesen Link finden.

(Stand: 16.03.2023)  |