Präventive Beratung
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Hinweis
Altersbedingt habe ich meine Tätigkeit für die Universität und das Studentenwerk Oldenburg beendet. Die "Konfliktberatung/Betriebliche Sozial- und Suchtberatung (BSSB)" wird in der bekannten Form nicht weitergeführt. Die Beratung wird fortgeführt unter der Bezeichnung "Psychosoziale Beratung und Konfliktprävention". Es bleiben alle bisherigen Beratungsinhalte erhalten. Die Stelle wurde aufgestockt und sie wird weitergeführt von Dr. Astrid Beermann und Frank Haber.
Ich wünsche Ihnen allen alles Gute.
Anne Gehlenborg
Präventive Beratung
Betriebliche Suchtprävention und -hilfe
Beratung zur Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen und
zur Vorbeugung von Suchtproblemen
In individuellen Krisen-, Konflikt- oder sonstigen Belastungssituationen werden häufig in einer riskanten und gesundheitsgefährdenden Art und Weise Suchtmittel oder süchtige Verhaltensweisen eingesetzt, um die Beanspuchungsauswirkungen vorübergehend zu reduzieren oder die Überforderungssituation zeitweise ausblenden zu können. Damit ist die Beratung in solchen Situationen ein wichtiger Teil der Gesundheits- und Suchtprävention.
Beratungen zur Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen und der Vorbeugung von Suchtproblemen können sich auf gesundheitliche, soziale und arbeitsbezogene Aspekte beziehen. Im Einzelnen geht es z.B. um:
- Beratung bei Überforderung, Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen, vor allem bei hoher psychischer Beanspruchung im beruflichen wie im privaten Bereich;
- Beratung bei kolligialen Konflikten am Arbeitsplatz, Mitarbeiter-Vorgesetztenkonflikten, bei angenommenen oder tatsächlichen Mobbingproblemen;
- Sensibilisierung für die Veränderung Sucht fördernder Arbeitsbedingungen, Beratung zum Ausbalancieren von Arbeitsbelastungen;
- Beratung von Beschäftigten bei psychischen Krisen;
- Unterstützung bei (drohenden) sozialen Problemen und Ängsten wie z.B. strukturellen Veränderungen, Zukunftsängsten, Verschuldung;
- Beratung und Begleitung im Prozess des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben;
- Beratung von Vorgesetzten bei der Umsetzung des Konzeptes des gesundheitsorientierten Führens;
- Unterstützung von Führungskräften und MitarbeiterInnen bei der Ermittlung von Gesundheit gefährdender sowie salutogener Faktoren am Arbeitsplatz.
Die Beratung zur Prävention gesundheitlicher Gefährdungen und zur Vorbeugung von Suchtproblemen unterliegt ebenso wie die Beratung im Falle des riskanten, schädigenden oder abhängigen Suchtmittelkonsums der absoluten Schweigepflicht und es finden auch hier die ethischen Prinzipien der BSSB Anwendung.
Anregungen, Kritik und Diskussionen bitte an
die BSSB Telefon 0441- 798 - 3019
- Betriebliche Sozial- und SuchtberatungUniversität Oldenburg
Anne Gehlenborg
Postfach 2503
26 111 Oldenburg