Berufsbegleitend studieren – mit und ohne Abitur
Beratung zur Z-Prüfung
Susanne Kersten
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Berufsbegleitend studieren – mit und ohne Abitur
Die Universität Oldenburg bietet Ihnen unterschiedliche Wege zur Aufnahme Ihres Wunschstudiums. Auf dieser Seite finden Sie erste Informationen zum Hochschulzugang und den Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums. In einem persönlichen Beratungsgespräch erfahren Sie, wie Ihr Hochschulzugang gelingen kann. Unsere Studienberatung erreichen Sie unter 0441 798-4275.
Ihr Weg ins Studium
Für berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge gibt es unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. In der Regel benötigen Sie für eine Bewerbung auf einen Studienplatz eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung. Für die Bewerbung in einem Bachelorstudium wird außerdem der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung oder eine Berufsausbildung verlangt. Neben dem Abitur als Hochschulzugangsberechtigung gibt es mittlerweile aber eine Vielzahl an weiteren Möglichkeiten. Welche das sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Für die Aufnahme eines Masterstudiengangs weisen Sie neben der Berufserfahrung (ein Jahr bzw. in MBA-Studiengängen zwei Jahre) zusätzlich einen Studienabschluss nach (beispielsweise Bachelor, Diplom, Staatsexamen, Magister).
Hochschulzugangsberechtigung für das Bachelorstudium
Niedersachsen zählt zu den bundesweiten Vorreitern beim Studium ohne Abitur und ermöglichte bereits in den 1970er Jahren den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Die Durchlässigkeit der Bildungssysteme ist uns auch heute noch ein großes Anliegen; wir engagieren aktuell auch in BMBF-geförderten Projekten zur Öffnung der Hochschulen.
Informieren Sie sich über den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre sowie unsere Angebote im Bereich Offene Hochschule.
Eine Studienberechtigung hat, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) ermöglicht den Zugang zu allen Studiengängen. Die allgemeine Hochschulreife kann in folgenden Einrichtungen erlangt werden:
- Gymnasiale Oberstufe
- Fachgymnasium
- Kolleg
- Abendgymnasium
- Berufsoberschule mit zweiter Fremdsprache
Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife wird von Berufsoberschulen (BOS) verliehen. Inhaber*innen einer fachgebundenen Hochschulreife können nur solche Studiengänge belegen, die der Fachrichtung der Berufsoberschule entsprechen. Prüfen Sie bitte sorgfältig die Erläuterungen auf Ihrem Abschlusszeugnis, für welche Studiengänge Sie eine Berechtigung erworben haben.
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten. In der Regel wird die Fachhochschulreife auf Fachoberschulen (FOS) mit jeweiliger Fachrichtung erlangt.
Neben dem Regelfall gibt es weitere Formen der Fachhochschulreife. Dazu zählt beispielsweise die sog. „allgemeine Fachhochschulreife“ mit einem schulischen und einem fachpraktischen Teil. Bei dieser Form bestimmt der fachpraktische Teil die entsprechende Fachrichtung an Universitäten.
Berufliche Vorbildung
Auch für Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Vorbildung ist es vielfach möglich, ein Bachelorstudium direkt aufzunehmen. Die allgemeine Studienberechtigung hat, wer einen der folgenden Abschlüsse nachweisen kann:
- Meister_in
- Staatlich geprüfte_r Techniker_in oder staatlich geprüfte_r Betriebswirt_in
- Fortbildungsabschluss auf Grundlage einer Fortbildungsordnung nach § 53 oder § 54 Berufsbildungsgesetz oder § 42 oder § 42a Handwerksordnung
- Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung mit mindestens 400 Unterrichtsstunden
- Fachschulabschluss auf Grundlage der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der KMK vom 7. November 2002.
- Fortbildungsabschluss für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden
Wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat, darf nach einer dreijährigen Ausübung dieses Berufes ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung aufnehmen. Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsprogramms des Bundes müssen nur eine zweijährige Berufstätigkeit nachweisen. Der Ausbildungsberuf muss staatlich anerkannt sein und dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehen.
Zulassungsprüfung (Z-Prüfung)
Mit einer bestandenen "Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung" (Z-Prüfung) können sich Interessierte für einen Studiengang an einer Niedersächsischen Hochschule bewerben, für den Sie durch die Prüfung eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Ausführliche Informationen zur Z-Prüfung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Hochschulzugangsberechtigung aufgrund erworbener Kompetenzen
Im Bachelor-Studiengang Business Administration für mittelständische Unternehmen kann der Zugangsausschuss eine studiengangsbezogene Hochschulzugangsberechtigung feststellen, sofern in der beruflichen Bildung, im Beruf oder in der Weiterbildung relevante Kompetenzen erworben wurden. Die Bewerberin bzw. der Bewerber weist mit der Antragstellung nach, dass sie bzw. er
- die wesentlichen Voraussetzungen für die Bewältigung der Anforderungen des Studiengangs erfüllt und
- ein hinreichender fachlich-inhaltlicher Zusammenhang zum Studiengang gegeben ist.
Der Zulassungsausschuss kann die unbefristete Einschreibung davon abhängig machen, dass innerhalb der ersten beiden Semester mindestens drei Pflichtmodule des Studiengangs mit Erfolg absolviert werden.
Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium
Sie haben bereits einen ersten Studienabschluss und möchten sich mit einem Masterabschluss weiterqualifizieren? Das C3L der Universität Oldenburg bietet Ihnen flexible berufsbegleitende Masterstudiengänge in denen Sie theoretisch fundiertes Know-how für die eigene Berufspraxis erwerben.
Für einen Masterstudiengang können Sie sich bewerben, wenn Sie …
- einen ersten Studienabschluss (z. B. Bachelor, Diplom) absolviert haben und
- eine einjährige Berufserfahrung (in MBA-Programmen zwei Jahre) nachweisen.
Wenn Sie sich für ein Masterstudium entscheiden, das mit 90 Kreditpunkten (KP) abschließt, wird ein vorheriges Studium mit mindestens 210 Kreditpunkten vorausgesetzt. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, dann besprechen wir in der Studienberatung, wie die KP-Lücke geschlossen werden kann.