Gründercampus Plus

Gründercampus Plus

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Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert


Über Gründercampus Plus

Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur bietet jungen niedersächsischen Wissenschaftler*innen mit dem Förderprogramm GründerCampus+ attraktive Möglichkeiten, sich gezielt ihrer Geschäftsidee zu widmen und diese bis zum Markteintritt durchzuplanen. Damit wird das erfolgreiche Programm „Gründercampus Niedersachsen“, das von 2000 bis 2007 lief, fortgesetzt. Im Rahmen von GründerCampus+ (www.gruendercampus-niedersachsen.de) sind bis 2013 jährlich rund 2,5 Mio. Euro aus dem EFRE Programm der EU eingeplant, um jungen Gründerinnen und Gründern aus den Hochschulen des Landes den Weg in die Selbständigkeit zu ermöglichen. Dies geschieht auf verschiedenen Wegen:

1. An vielen Hochschulen in Niedersachsen stehen den Gründungsinteressierten Studierenden, Absolvent*innen oder Mitarbeiter*innen Coaches zur Verfügung, die helfen, ein entsprechendes Gründungsklima zu entwickeln und die Gründerinnen und Gründer bei ihren Vorhaben konkret zu beraten und zu betreuen.Weitere Informationen zu den Coaches des Programms GründungsCampus+ in Niedersachsen finden Sie hier.

2. Über zwei EFRE Förderlinien können geplante Ausgründungen auch finanziell unterstützt werden:

  • Verwertung-Spin-offs: Im Fokus der EFRE Förderlinie 2.3.1 „Verwertungs-Spin-offs“ stehen technologieintensive Existenzgründungsvorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung. Ergebnisse aus Forschungsprojekten, wie z.B. Technologien oder Patente, eignen sich oft für eine Unternehmensgründung; es bedarf jedoch vielfach einer konkreten Weiterentwicklung oder Erstellung eines Prototypen, um die Produkte marktreif zu machen. Wichtig ist bei der Antragstellung, dass der innovative Ansatz und eine ausreichende Nachfrage für die geplante Gründung plausibel belegt werden. Gründerinnen und Gründer können für die Dauer von bis zu zwei Jahren ihre eigene Personalstelle und Sachausgaben über diese Förderlinie mitfinanzieren lassen. Die Universität, das Institut bzw. der beantragende Professor*in muss eine 50 prozentige Kofinanzierung nachweisen. Die Antragstellung erfolgt über die EU Strukturfondsbeauftragten der Hochschulen jeweils zum April und September eines Jahres.
  • Kompetenz-Spin-offs: Für wissensbasierte Geschäftsideen mit geringem FuE Aufwand kann die EFRE-Förderlinie 2.3.2 „Kompetenz-Spin-offs“ ein mögliches Angebot sein. Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse, die sich die Gründungsinteressierten im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit an den Hochschulen angeeignet haben, stehen im Mittelpunkt dieser Förderlinie. Als Themen kommen z.B. internetgestützte Serviceleistungen ebenso in Betracht wie neuartige soziale Dienste oder spezielle, so bislang nicht vorhandene Beratungsangebote im pädagogischen oder kulturellen Sektor. Wichtig ist bei der Antragstellung, dass der innovative Ansatz und eine ausreichende Nachfrage für die geplante Gründung plausibel belegt werden. Für die Dauer von bis zu zwei Jahren können Gründungsinteressierte ihre eigene Personalstelle und Sachausgaben über diese Förderlinie mitfinanzieren lassen. Die Universität, das Institut bzw. der beantragende Professor muss eine 50 prozentige Kofinanzierung nachweisen. Die Antragstellung erfolgt über die EU Strukturfondsbeauftragten der Hochschulen jeweils zum April und September eines Jahres.

3. Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums: Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technik und Verkehr plant ab Ende diesen Jahres die Wiederauflage der Förderung aus dem Programm „Gründercampus Niedersachsen“. Nähere Informationen erhalten Sie hier sobald das Programm offiziell gestartet wurde.

Weitere Informationen

Den Flyer des Programms Gründercampus Niedersachsen finden Sie hier.

www.gruendercampus-niedersachsen.de 
www.agip.fh-hannover.de/index.php?id=129
(Stand: 19.01.2024)  | 
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