Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen

Christa Weers

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A12 3-301

Erasmus+ Beratung von Studierenden

Andreas Männle

+49 (0)441 798-2484

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Erasmus+ Top-Up/ Soziale Teilhabe

Soziale Teilhabe und Diversität sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027.

Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Auslandsaufenthalte für Teilnehmende verbessert werden. Je nach Förderlinie, Projekt und Mobilitätsart besteht für Teilnehmende mit geringeren Chancen die Möglichkeit einer finanzielle Zusatzförderung über monatliche Aufstockungsbeträge (sog. Social Top-Ups), Reisekostenzuschüsse oder Realkosten für Aufenthalt und vorbereitende Reisen.

Top-Up für Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Erasmus Projekt 2022 und Projekt 2023

1. Förderung durch einen pauschalen Zuschuss (nur für Studierende)

Studierende und Graduierte, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben, können eine Förderung durch einen pauschalen Zuschuss erhalten, wenn sie

  • einen Grad der Behinderung von 20 oder höher haben
  • eine nachgewiesene Behinderung haben, aufgrund welcher finanzieller Mehrbedarf besteht
  • chronisch erkrankt sind.

Bitte informieren Sie uns im International Office über Ihren Mehrbedarf. Unabhängig vom Land, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen werden, beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250,- EUR.

Studierende, die beispielsweise aufgrund ihres Studienfachs oder aufgrund geringerer Chancen für die Teilnahme nicht an einer langfristigen physischen Mobilität teilnehmen können, haben die Möglichkeit einen kurzen physischen Aufenthalt mit einer obligatorischen virtuellen Komponente (blended-short-term mobility) zu kombinieren.

  • Im Falle einer blended-short-term Mobilität erhalten Studierende und Graduierte für die physische Mobilität bis zum 14. Fördertag der Mobilitätsmaßnahme 70 EUR pro Tag und vom 15. bis 30. Tag der Mobilitätsmaßnahme 50 EUR pro Tag. Zusätzlich können bei entsprechender Reisedauer ein Reisetag vor und ein Reisetag nach der Aktivität bei der Berechnungder finanziellen Förderung berücksichtigt werden.
  • Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen (fewer opportunities) erhalten bei einer blended-short-term Mobilität zusätzlich einen Betrag von einmalig 100 EUR für eine physische Mobilität von 5 bis 14 Tagen oder einmalig 150 EUR für eine physische Mobilität zwischen 15 und 30 Tagen.

2. Förderung durch einen eigenständigen Antrag („Realkostenantrag“)

Benötigen Sie eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien, eine Begleitperson, etc.? Je nach finanziellem Mehrbedarf können Sie einen einmaligen Zuschuss beantragen oder einen personenbezogenen Antrag („Realkostenantrag“) über zusätzliche Mittel stellen.

Studierende von einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben, können einen Antrag stellen. Ebenfalls kann vom Hochschulpersonal ein Antrag gestellt werden für eine über Erasmus geförderte Lehrendenmobilität (STA) oder Mobilität zur Fort- und Weiterbildung (STT).

Die Sondermittel von maximal 15.000 EUR pro Semester und 30.000 EUR pro Studienjahr für Studierende und bis zu 15.000 EUR pro Mobilität für Hochschulpersonal beantragen Sie bei uns im International Office. Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die

  1. nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
  2. Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistent*innen oder für eine barrierefreie Unterkunft.

Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein.

Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor Ihrer Ausreise beim International Office gestellt werden, von dort wird der Antrag bei der NA DAAD eingereicht.
Die Sondermittel werden dann anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet.

3. Weiterführende Informationen

Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD.Werfen Sie auch einen Blick auf die vom Online-Plattform InclusiveMobility.eu, in der Hochschuleinrichtungen ihre Zugangsmöglichkeiten beschreiben können. Die Plattform enthält Tipps und Hinweise zur Unterstützung Ihrer Vorbereitung auf einen Erasmus+ Aufenthalt.

Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium mit Erasmus+ Sonderförderung

Datenschutz

Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet als das für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

Top-Up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.

Die pauschale Fördersumme beträgt (unabhängig von der Anzahl der Kinder) monatlich 250,- EUR.

Bitte kontaktieren Sie das International Office frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt, damit Sie von dort den entsprechenden Antrag auf Sonderförderung erhalten.

Weiterführende Informationen der NA DAAD

Auslandsstudium mit Kind: weitere Links

Vorbereitende Reisen

Die NA DAAD fördert vorbereitende Reisen zur Vorbereitung eines Erasmus+ Auslandsaufenthalts zu Studien- oder Praktikumszwecken in Programmländern. Diese Reisen dienen der Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.) und werden aus Mitteln des BMBF finanziert.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Erasmus Projekt 2021

  • Teilnehmende mit einem GdB ab 20 oder chronischer Erkrankung und Begleitperson

Erasmus Projekt 2022

  • Teilnehmende mit einem GdB ab 20 oder chronischer Erkrankung und Begleitperson
  • Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen

Erasmus Projekt 2023

  • Die Reisen sind in der Regel für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist.

Informationen zu den Rahmen- und Förderbedingungen des DAAD

Top-Up für Erstakademiker*innen (ab Erasmus Projekt 2022)

Dieses Top-Up können Studierende beantragen, deren Eltern keinen, in Deutschland anerkannten, akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben haben.
Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Top-Up für erwerbstätige Studierende (ab Erasmus Projekt 2022)

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen.
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gilt:
      - monatl. Verdienst 450-850 EUR
      - Ausübung: min. 6 Monate regelmäßig vor Beginn der Mobilität
Achtung! Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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