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Britta Lehmann & Eva Maria Fix

Beschwerdemanagement der Fakultät II

Beschwerdemanagement der Fakultät II

Im universitären Alltag kann es zu Situationen kommen, in denen Sie sich ungerecht behandelt fühlen, mit dem Verhalten eines Dozenten oder einer Dozentin nicht einverstanden sind oder den Arbeitsaufwand für eine Lehrveranstaltung als unangemessen empfinden. In solchen Fällen können Sie uns Feedback geben. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen Überblick über Ihre Ansprechpartner für Rückmeldungen und Beschwerden. Diese werden von den genannten Ansprechpersonen auf Wunsch vertraulich behandelt. Das bedeutet, dass Ihr Name nicht weitergegeben wird. Allerdings müssen Sie Ihren Namen der Ansprechperson gegenüber offenlegen; anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.

Schritt 1: Gespräch suchen - Eskalation vermeiden

Wir raten Ihnen, zunächst immer das Gespräch mit der Person zu suchen, mit deren Verhalten Sie nicht einverstanden sind. Vieles ist auf dieser Ebene auszuräumen. Es kann sinnvoll sein, zu einem solchen Gespräch eine weitere Person Ihres Vertrauens hinzu zu ziehen; das kann zum Beispiel auch ein Mitglied der studentischen Fachschaft sein. Die jeweilige Fachschaft kann auch sonst eine erste Anlaufstelle sein, mit der man das Problem besprechen kann. Die Fachschaften der Fakultät II finden Sie hier.

Schritt 2: Wenn Gespräche nicht weiterführen

Wenn das Gespräch mit der betreffenden Person nicht weiterführt oder in Ihren Augen unkonstruktiv verläuft, sollten Sie sich zunächst an die nächsthöhere Ebene wenden. Je nach Problemlage sollten Sie die entsprechenden Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten in der angegebenen Reihenfolge ausschöpfen:

Wenn es Probleme im Bereich „aktive Teilnahme“, „regelmäßige Anwesenheit“ oder „curriculare Abfolge“ gibt

  1. Modulverantwortliche(r) (immer in der Modulbeschreibung angegeben)
  2. Institutsleitung (siehe Homepage des Instituts)

Wenn sich Ihr Problem auf ein bestimmtes Modul oder eine bestimmte Lehrveranstaltung bezieht

  1. Modulverantwortliche(r) (immer in der Modulbeschreibung angegeben)
  2. Institutsleitung (siehe Homepage des Instituts)
  3. Studiendekanin oder Studiendekan

Wenn Sie mit einer Modulnote nicht einverstanden sind

Auch hier sollten Sie zunächst das Gespräch mit der Dozentin bzw. dem Dozenten suchen. Noten müssen begründet sein; die Mitteilung der Note ist ein Verwaltungsakt, gegen den Sie Widerspruch einlegen können. Zuständig dafür sind die Prüfungsausschüsse für den jeweiligen Studiengang, die Sie über das Prüfungsamt erreichen.

Wenn Sie mit dem Verhalten einer bestimmten Lehrperson Ihnen gegenüber nicht einverstanden sind

z. B. Verhalten in einer Sprechstunde, Verhalten als Betreuerin oder Betreuer einer Abschlussarbeit, Erreichbarkeit der Lehrperson, Benotung einer Prüfungsleistung dauert übermäßig lang usw.:

  1. Institutsleitung (siehe Homepage des Instituts)
  2. Studiedekanin oder Studiendekan

Wenn Sie sich im Zusammenhang Ihres Studiums an der Fakultät II sexuell belästigt oder wegen Ihrer sexuellen Orientierung, Ihres Geschlechts oder in anderer Weise diskriminiert fühlen

conTakt: Beratungsstelle zu Fragen sexualisierter Diskriminierung an der Universität Oldenburg, E-Mail:

oder an die Gleichstellungsbeauftragten der Departments

Wenn Sie sich über eine Person beschweren möchten, die auf dieser Seite als Ansprechperson genannt ist, dann wenden Sie sich bitte jeweils an die „nächsthöhere“ Instanz.

Beschwerden, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Fakultät II liegen, richten Sie bitte direkt an das Beschwerdemanagement der zuständigen Organisationseinheit.

Beschwerden im Bereich Studium und Lehre der Fakultät II können Sie auch an die Koordinatorin für Studium und Lehre richten, um dort Lösungsmöglichkeiten zu besprechen:

Britta Lehmann & Eva Maria Fix

+49 (0)441 798-4591 (Lehmann)

+49 (0)441 798-4270 (Fix)

(Stand: 19.01.2024)  | 
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