Bologna-Prozess
Bologna-Prozess
Bereits 1988 war die italienische Stadt Bologna der Ort für eine Grenzen überschreitende Übereinkunft zur Zukunft der europäischen Hochschulen. 430 Hochschulrektoren und –präsidenten unterzeichneten die Magna Carta Universitatum Europaeum. Mit dabei war damals auch der Präsident der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Herr Prof. Dr. Michael Daxner.
1999 einigten sich dann 26 Bildungsministerien auf die Vision eines „Europäischen Hochschulraums“ mit untereinander vergleichbaren Hochschulabschlüssen. Diese Vision haben sie in der Bologna-Erklärung beschrieben und sich dabei auf bestimmte Ziele und Instrumente zur Erreichung dieser Vision verständigt. Inzwischen stimmen 46 europäische Länder der Bologna-Erklärung zu und wollen deren Elemente im jeweiligen Land umsetzen.
Die wesentlichen, abstrakt formulierten, Ziele und Instrumente beim Aufbau eines „Europa des Wissens“ sind:
Abstrakte Ziele:
- leicht verständliche und vergleichbare Hochschulabschlüsse, die arbeitsmarktrelevante Qualifikationen („employability“= Beschäftigungsfähigkeit) der europäischen Bürgerinnen und Bürger fördern;
- Förderung gröβtmöglicher Mobilität der Studierenden;
- Förderung der Mobilität allgemein durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen, insbesondere:
- für Studierende: Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten und zu entsprechenden Dienstleistungen;
- für Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen;
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden;
- Förderung der erforderlichen europäischen Dimensionen im Hochschulbereich, z. B. bei der Curriculums-Entwicklung und der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen.
Instrumente zur Erreichung einiger der zuvor genannten Ziele, wie sie in der Bologna-Erklärung bereits 1999 erwähnt werden:
- Einführung eines zwei-stufigen Studiensystems (2 Zyklen): Nach dem ersten Zyklus, der mindestens 3 Jahre dauert, attestiert der damit erworbene Abschluss eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Der zweite Zyklus sollte, wie bereits in vielen europäischen Ländern praktiziert, mit dem Master und/oder der Promotion abschließen. (Anmerkung: Inzwischen wird die Promotion im Bologna-Prozess als 3.Zyklus in der akademischen Ausbildung behandelt.)
- Einführung einer Erläuterung zum Abschlusszeugnis in englischer Sprache (das “Diploma Supplement“) – diese soll international Transparenz über die Abschlüsse erzeugen und sie somit vergleichbar machen.
- Einführung eines Leistungspunktesystems – aufbauend auf dem, bereits entwickelten, European Credit Transfer System.
In Deutschland wurden die in der Bologna-Erklärung enthaltenen Vorgaben durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (s. KMK-Beschlüsse von 2003 und 2005, zu finden unter www.kmk.org/hschule/home.htm; lesenswert auch die Beschlüsse-Sammlung unter www.ahpgs.de/hrk-kmk/hrk-kmk.htm), die Änderung des Hochschulrahmengesetzes (s. §§ 18 und 19 HRG) und die Umstellung auf BA/MA-Strukturen bei inzwischen 50% der nationalen Studiengänge in einer bestimmten Weise umgesetzt. So unterscheidet sich der „deutsche Weg nach Bologna“ z. B. darin, dass der Bachelor-Grad zum ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss deklariert wurde und zugleich mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern auf die mögliche Mindeststudiendauer begrenzt wurde. Bereits ein Blick in die deutschsprachigen Nachbarländer Österreich und Schweiz verdeutlicht, dass solche Festlegungen weder durch die Bologna-Erklärung vorgeschrieben noch in der Praxis ohne Alternative sind.
Bei Interesse zu diesem Aspekt erfahren Sie hier mehr:
- Website der Schweizer Hochschulrektorenkonferenz
- Website der Universitätenkonferenz Österreich