Leistungs- bzw. Kreditpunkte-System

Leistungs- bzw. Kreditpunktesystem                                                   

Bereits im Vorfeld des eigentlichen Bologna-Prozesses wurde das European Credit Transfer System (kurz: ECTS) entwickelt, um die Voraussetzungen für die Mobilität von Studierenden innerhalb Europas zu verbessern. Dem Kompetenzgewinn durch einen Studienaufenthalt im europäischen Ausland stand bis dahin häufig eine zeitliche Verzögerung des Studiums gegenüber, da extern erbrachte Studienleistungen vielfach nicht angemessen bewertet und für das Studium an der Heimathochschule nicht angerechnet werden konnten.

Durch ein einheitliches System der Vergabe von Leistungspunkten macht das ECTS die an den beteiligten Hochschulen erbrachten Leistungen transparent und messbar. Dies setzt eine Information über Studiengänge und Studienleistungen sowie das gegenseitige Einvernehmen zwischen den Partnerhochschulen und den Studierenden voraus. Um dies zu erreichen, besteht das ECTS aus verschiedenen Elementen.

Neben quantitativen Informationen über die entsprechende Leistung (Credit Points) sieht das System die Angabe einer ECTS-Note (ECTS-Grades) vor und ermöglicht somit auch eine qualitative Einordnung. Da es sich hierbei um eine Bewertung handelt, die die individuellen Ergebnisse nach einem einheitlichen Schlüssel ins Verhältnis zum Abschneiden einer bestimmten Referenzgruppe setzt, ist eine Beurteilung der Leistungsqualität trotz unterschiedlich ortsüblicher Notenskala und der jeweiligen Notenvergabepraxis möglich. Die systematische Bereitstellung und Aktualisierung von Informationen über das jeweilige Studienangebot und die entsprechenden Studienbedingungen (Information Package/Course Catalogue) sowie die einheitlichen Standards folgende Dokumentation des vereinbarten Studienpensums (Learning Agreement) und der erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) im Rahmen des ECTS dient ebenfalls der quantitativen und qualitativen Nachvollziehbarkeit und erleichtert den Transfer.

Daneben werden ECTS-Punkte inzwischen im Rahmen des Bologna-Prozesses für die Akkumulation von Studienleistungen bei Modulprüfungen genutzt.

Über die ECTS-Note ist bei einer ausreichend großen Kohorte eine Einschätzung der Leistungen der Studierenden in Bezug auf ihre Mitstudierenden möglich.  Hierzu haben die Hochschulen, die die Studienstrukturreform umsetzen, ihre Curricula in Module zusammengefasst und zur Beurteilung ein Leistungspunktesystem (z.B. Kreditpunkte = KP (s. Universität Oldenburg)), Credit Points = CP (s. Universität Bremen) oder Leistungspunkte = LP (s. Universität Potsdam) eingeführt.
Die Umstellung auf ein solches Leistungspunktesystem wird mit der Modularisierung verbunden, um durch studienbegleitende Prüfungen eine frühzeitige Erfolgskontrolle und eine flexiblere Studienorgansiation zu ermöglichen.

Um ganz unterschiedliche Studiengänge international vergleichen zu können, wird ein Kreditpunkt mit einer  bestimmten Arbeitsbelastung (= workload) gleich gesetzt. Demzufolge entspricht ein KP einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von höchstens 30 Stunden Arbeitsbelastung (zum Vergleich: in Deutschland wird mit 30 Stunden = 1 KP gerechnet, in der Schweiz mit 25 Stunden = 1 KP). In einem Studienjahr sollen 60 KP, d. h. pro Semester maximal 30 KP (zum Vergleich: in Deutschland wird mit 900 Arbeitsstunden pro Semester kalkuliert, in der Schweiz mit 750 Stunden pro Semester) erworben werden (können). Dies bedeutet, dass in Vollzeit mit 1800 Stunden studiert wird – bei 6 Wochen Urlaub.

Für die Kalkulation der “workload“, d.h. der studentischen Arbeitsleistung, die nach dem Willen der ECTS-Erfinder als Höchstwert zu verstehen ist und der Überlastung Studierender vorbeugen soll, sind neben den Semesterwochenstunden einer Lehrveranstaltung  die Zeiten für Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, für Prüfungen und für das Selbststudium (Lektüre, Recherche, Textproduktion u. a.) einzubeziehen.

Für einen BA-Abschluss benötigt man 180 bis 240 Kreditpunkte (= drei oder vier Jahre reguläre Studiendauer); für einen MA-Abschluss zusätzliche 60 bis 120 Kreditpunkte (= ein oder zwei Jahre reguläre Studiendauer). Insgesamt hat man also nach einem kombinierten BA-/MA-Studium i. d. R. 300 Kreditpunkte erworben.

Einschränkend muss festgestellt werden:

Weder das ECTS noch die daran angelehnten LP-, KP- oder CP- Bewertungen sind ein Instrumentarium, Studienangebote zu vereinheitlichen oder gar deren Qualität zu sichern. Das ECTS stellt nicht automatisch die Mobilität der Studierenden sicher, da die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen auch an Studieninhalte und –ziele geknüpft ist, die weiter variieren können und an weitere Anerkennungskriterien der einzelnen Hochschulen geknüpft sind.

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen
Beschluss der KMK vom 15.09.2000 i. d. Fassung vom 22.10.2004)

(Stand: 16.03.2023)  |