Kontakt

Studiendekan

Apl. Prof. Dr.-Ing. Jürgen Sauer

stellv. Studiendekan

Prof. Dr. Cristian Huse

Koordinatorinnen für Studium und Lehre

Britta Lehmann

Eva Maria Fix

Sachbearbeitung

Frauke Wehber

Struktur der Studiengänge

„Konsekutiv“ meint „aufeinander aufbauend“. So spricht man von einem konsekutiven Master, wenn dieser sich fachlich an einen Bachelor (oder einen anderen ersten akademischen Abschluss) anschließt. Beispiele für konsekutive Master an der Fakultät II sind der Informatik-Master und der Master Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.

Für den Aspekt des Lebenslangen Lernens (s. hierzu mehr Informationen unter : www.lebenslanges-lernen.eu, www.bildungsserver.de und  www.lernportal.com),  der innerhalb des Bologna-Prozesses eine wichtige Rolle spielt,  ist die Differenzierung in konsekutive, nichtkonsekutive und weiterbildende Master-Studiengänge von Bedeutung. Alle drei Typen von Master-Studiengängen führen zum gleichen Qualifikationsniveau und denselben Berechtigungen.

Ein konsekutiver Master-Studiengang baut inhaltlich auf dem vorausgegangenen Bachelor-Studiengang dergestalt auf, dass er ihn fachlich fortführt und vertieft oder unter Wahrung des fachlichen Zusammenhangs fachübergreifend erweitert. Ein konsekutiver Master-Studiengang ist gebührenfrei, d.h. jenseits der in Niedersachsen allgemein erhobenen Studienbeiträge fallen keine zusätzlichen Studiengangsgebühren an.

Ein nicht-konsekutiver Master-Studiengang baut inhaltlich nicht auf dem vorausgegangenen Bachelor-Studiengang auf und ist gebührenpflichtig, d.h. dabei handelt es sich um ein sog.“Bezahl-Studium“.

Die verschiedenen Typen von Master-Studiengängen berücksichtigen den Umstand, dass es im Rahmen lebenslangen Lernens höchst unterschiedliche Bedarfe an wissenschaftlicher Weiterbildung gibt, die weder auf einen bestimmten Bildungsabschnitt noch auf einen bestimmten Lebensabschnitt festgelegt sind. Die Orientierung an dieser Nachfrage bedingt die Ausgestaltung der oben dargestellten Typen von Master-Studiengängen.

Weiterbildende Studiengänge, egal ob auf Bachelor- oder Master-Niveau, können berufsbegleitend studiert werden. Ein weiterbildender Master-Studiengang setzt qualifizierte berufspraktische Erfahrungen voraus. Die Inhalte des Studiengangs sollen dementsprechend berufliche Erfahrungen, i. d. R. von mindestens ein bis zwei Jahren, berücksichtigen und an diese anknüpfen.

Der weiterbildende Master-Studiengang ist ebenso wie der nichtkonsekutive Master-Studiengang gebührenpflichtig.

(Stand: 16.03.2023)  |