Kontakt

Servicestelle Praktikum

Teodora Bartel, M.A.

nach Vereinbarung

FAQ Praktikumsmodul

Fragen zum Praktikum

Wann soll ich das Praktikum absolvieren?

Der Zeitpunkt für das Praktikum ist individuell wählbar. Sie können das Praktikum demnach schon vor dem 6. Semester (gem. Studienverlaufsplan) absolvieren.

Muss ich irgendwelche Fristen beachten oder muss ich das Praktikum anmelden?

Gemäß der Prüfungsordnung gibt es keine Fristen. Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass die 15 KP erst anerkannt werden, wenn Sie alle Teilleistungen (Bericht, Begleitveranstaltung und Nachweis über das Praktikum) eingereicht haben. Die Prüfung der Unterlagen und Eintragung der KP durch das Prüfungsamt können 6 Wochen in Anspruch nehmen. 

Sie sollten daher alle Unterlagen spätestens 6 Wochen vor Ihrer Exmatrikulation einreichen. Sollte das nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Praktikumsstelle. Zudem sollten Sie eventuelle Fristen für Ihre Masterbewerbung berücksichtigen. Hier erkundigen Sie sich bitte direkt bei den jeweiligen Universitäten, da die Fristen unterschiedlich sind.

Wo kann ich mein Praktikum machen?

Sie können ihr Praktikum in allen Tätigkeitsbereichen absolvieren, die einen Bezug zum Studium aufweisen. Laut Ausführungsbestimmungen sind hier Betriebe, gemeinnützige oder öffentliche Einrichtungen (einschließlich der Hochschulen), Verbände oder Organisationen geeignet.
Sie können beispielsweise ein Praktikum in einem Kindergarten machen, soweit Sie dort betriebswirtschaftliche Aufgaben übernehmen und nicht die ganze Zeit pädagogisch tätig sind.

Muss das Unternehmen bestimmte Anforderungen erfüllen?
Muss das Praktikum bestimmte Inhalte erfüllen?

Es gibt keine bestimmten Anforderungen an die Unternehmen. Sie können das Praktikum sowohl in einem kleinen oder mittleren Unternehmen als auch in einem Konzern absolvieren. Es gibt auch keine bestimmten Inhalte, die Sie während eines Praktikums kennengelernt haben müssen. Wichtig ist nur der Bezug zum Studium [siehe Frage „Wo kann ich mein Praktikum machen?“].

Wie früh muss ich mich um ein Praktikum bemühen?

Eine Grundregel gibt es hierfür nicht. Die Erfahrungen der Servicestelle haben gezeigt, dass Sie sich 3 bis 6 Monate vor dem Beginn Ihres geplanten Praktikums bewerben sollten. In Einzelfällen werden Stellen auch 1 Jahr im Voraus ausgeschrieben. Teilweise gibt es auch kurzfristige Stellenausschreibungen.


Für Initiativbewerbungen gelten die gleichen Zeiträume, wobei gerade bei begehrten Unternehmen das Motto „Der frühe Vogel fängt den Wurm“ gilt. Diese werden u.U. bereits 1 Jahr und länger im Voraus besetzt. Informationen zu den Zeiträumen der Vergabe finden Sie in der Regel auf den Internetseiten der jeweiligen Unternehmen.

Kann ich mein Praktikum auch im Ausland machen?

Ja, ein Praktikum im Ausland ist eine tolle Möglichkeit um gleichzeitig Praxis- und Auslandserfahrungen zu sammeln. 

Für die Finanzierung eines Praktikums im Ausland existieren besondere Fördertöpfe der Universität. Für eine ausführliche Beratung kontaktieren Sie den Career Service.

Praktikum und Bachelorarbeit – geht das?

Aus Sicht der Praktikumsstelle können das Praktikum und die Bachelorarbeit verbunden werden. Wichtig ist aber, dass Sie vorab mit dem betreuenden Lehrstuhl klären, ob der jeweilige Lehrstuhl zustimmt. Weiterhin sollten Sie klären, ob bzgl. der BA spezielle Fristen bestehen, die in Kollision mit der Dauer/Frist des Praktikums geraten könnten. Hier hat jeder Lehrstuhl seine eigenen Regelungen. 

Kann ich das Praktikum auch stückeln, bei verschiedenen Unternehmen machen oder halbtags absolvieren?

Ja, Sie können das Praktikum stückeln, bei verschiedenen Unternehmen und in Teilzeit absolvieren. Wichtig ist, dass Sie am Ende rechnerisch auf 8 Wochen (ca. 320 Stunden) Praktikum kommen.

Kann ich mein Praktikum in Teilzeit machen?

Ja, wichtig ist nur, dass Sie insgesamt auf ca. 320 Stunden kommen. Die Wochenanzahl des Praktikums würde sich in diesem Fall verlängern. 

Wie finde ich eine Praktikumsstelle?

•    Unternehmenshomepage
•    Praktikumsbörse der Universität Oldenburg
•    Praktikumssuchmaschinen bzw. Praktikumsportale – hier gibt es mittlerweile eine sehr große Auswahl. Wenn Sie bereits wissen, in welcher Branche Sie später arbeiten wollen, suchen Sie im Internet, ob es hier bereits spezialisierte Suchmaschinen oder Portale gibt.
•    Persönlich Netzwerke – nutzen Sie Ihre persönlichen Kontakte (Freunde, Familie, etc.). Bei der letzten Befragung unserer Studierenden haben 50 Prozent ihren Praktikumsplatz über ihr persönliches Netzwerk erhalten.

Fragen zur Begleitveranstaltung

Was sind Inhalte der begleitenden Lehrveranstaltung?

Das Begleitseminar "Studierende im Praktikum" umfasst die Bereiche Stellensuche, Bewerbung, Eintritt ins Arbeitsleben und Arbeiten in Teams. Es werden unterschiedliche Facetten der Persönlichkeitsentwicklung thematisiert.

Wann muss ich die Begleitveranstaltung besuchen?

Sie können die Begleitveranstaltung vor, während oder nach Ihrem Praktikum absolvieren. Da die Inhalte auch Informationen zur Stellensuche und Bewerbung beinhalten, kann ein Besuch vor Ihrem Praktikum u.U. von Vorteil sein. 

Muss ich die begleitende Lehrveranstaltung besuchen, wenn ich mein Praktikum 12 Wochen oder länger absolviere?

Wenn Sie vor dem WiSe 2015/2016 im derzeitigen Studiengang immatrikuliert sind und die Prüfungsordnung nicht gewechselt haben, brauchen Sie die begleitende Lehrveranstaltung ab 12 Wochen nicht besuchen.
Wenn Sie seit dem 1.10.2015 in Ihrem derzeitigen Studiengang immatrikuliert sind, müssen Sie die begleitende Lehrveranstaltung unabhängig von der Praktikumsdauer besuchen. Dies gilt auch für Studierende, die seit dem 1.10.2015 in einem höheren Fachsemester immatrikuliert sind. 

Fragen zum Praktikumsbericht

Welche Inhalte müssen in den Bericht?

Hier finden Sie Infos. Ansonsten gilt: Alle sensiblen Daten müssen Sie natürlich auch entsprechend behandeln und nicht im Bericht niederschreiben. Zudem besteht auch die Möglichkeit der Anonymisierung beispielsweise von Kunden der Firma.

Gibt es eine Möglichkeit den Praktikumsbericht mit einer Präsentation zu ersetzen?

Diese Möglichkeit gibt es nur im begrenzten Rahmen. Bitte erkundigen Sie sich einzelfallbezogen über die E-Mail-Adresse der Praktikumsstelle oder im Rahmen der Sprechstunden. 

Wird der Bericht benotet?

Nein, das gesamte Modul (15 KP) ist unbenotet.

Fragen zum Gesamtmodul und zu Anrechnungsmöglichkeiten

Welche Unterlagen benötige ich, um das Modul abzuschließen?

Neben dem Bericht und einem Nachweis darüber, dass Sie die Begleitveranstaltung besucht haben, müssen Sie noch folgenden Schein einreichen. Sollten Sie vergessen haben, den Schein von dem Unternehmen ausfüllen zu lassen, reicht auch eine einfache Praktikumsbescheinigung des Unternehmens. Ein Praktikumsvertrag hingegen gilt nicht als Nachweis.

DIE UNTERLAGEN BITTE ERST EINREICHEN, WENN SIE ALLE TEILLEISTUNGEN ERBRACHT HABEN!

Wo muss ich meine Unterlagen (Bericht und Schein) abgeben?

Direkt bei der elektronisch per eMail einreichen (nicht beim Prüfungsamt). 

DIE UNTERLAGEN BITTE ERST EINREICHEN, WENN SIE VOLLSTÄNDIG SIND!

Wie lange dauert es bis der Praktikumsbericht bewertet ist und die Punkte bei StudIP zu sehen sind?

Sollten die KP 6 Wochen nach der Abgabe der Unterlagen noch nicht bei StudIP eingetragen worden sein, melden Sie sich bitte bei der Praktikumsstelle.

Bekomme ich einen Teil der Punkte gutgeschrieben, wenn das Modul noch nicht komplett absolviert wurde?

Eine Teilanrechnung ist nicht möglich.

Kann ich meinen Nebenjob, Ferienjob oder Freiwilliges Soziales Jahr anrechnen lassen?

Nein, Nebenberufe und soziales Engagement können leider nicht (teil-)angerechnet werden. 

Kann ich mir meine Berufsausbildung anrechnen lassen?

Falls Sie eine staatlich anerkannte Ausbildung im dualen System im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich gemacht haben, wird Ihnen das in der Regel problemlos anerkannt. Für die Anrechnung gehen Sie mit Ihrem Abschlusszeugnis bitte direkt zum Prüfungsamt. Haben Sie Ihre Ausbildung im gewerblichen Bereich oder eine hauptsächlich schulische Ausbildung gemacht, dann ist eine Anrechnung eher unwahrscheinlich. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte die Servicestelle Praktikum.

Können Studienaufenthalte im Ausland angerechnet werden?

Eine Anrechnung von KP aus dem Ausland ist unter bestimmten Umständen möglich. Melden Sie sich bitte vor Beginn des Auslandssemesters per bei uns oder kommen in die Sprechstunde.

Sonstige Fragen

Wie erhalte ich eine Bescheinigung darüber, dass mein Praktikum ein "Pflichtpraktikum" ist?

Senden Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an:  . Geben Sie in der E-Mail bitte Ihren Studiengang und Ihre Postadresse an. 

Die Bescheinigung bekommen Sie per E-Mail.

WICHTIG: Wir können Ihnen nur insgesamt 8 Wochen bescheinigen, da dies die Mindestanforderungen gemäß der Prüfungsordnung sind. Mehr Wochen können wir leider nicht bescheinigen.

Bekomme ich während des Praktikums Mindestlohn?

Auszug aus der Broschüre „Der Mindestlohn – Fragen & Antworten“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Erhalten auch Praktikantinnen und Praktikanten den Mindestlohn?

Ja, es gilt der Grundsatz, dass Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn haben. Ausgenommen vom Mindestlohn sind so genannte Pflichtpraktika, also insbesondere solche Praktika, die verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet werden. Bei freiwilligen Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie der Berufsorientierung dienen (Orientierungspraktika) oder ausbildungs- bzw. studienbegleitend geleistet werden. Ein Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten. Zudem gilt der Mindestlohn nicht bei Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III und Maßnahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Wenn freiwillige Praktika länger als drei Monate dauern –ist der Mindestlohn ab dem ersten Tag oder ab dem vierten Monat zu zahlen?

Für freiwillige Praktika (Orientierungspraktika und ausbildungs- bzw. studienbegleitende Praktika) bis zu drei Monaten gilt kein Mindestlohn. Dauert ein solches Praktikum länger als drei Monate, fällt es komplett unter den Mindestlohn und ist ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten. Das gilt sowohl, wenn das Praktikum von vornherein länger als drei Monate dauert, als auch, wenn ein auf drei Monate befristetes Praktikum über drei Monate hinaus verlängert wird.

(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page