Notenverbesserung und Freiversuch

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Notenverbesserung und Freiversuch

Antrag auf Notenverbesserung im Rahmen der Freiversuchsregelung

Du bist mit deiner Note in der Klausur nicht zufrieden? Dann verbessere sie doch!

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein...

- du studierst noch in der Regelstudienzeit von 6 Semestern

- du hast die Klausur bereits im ersten Versuch bestanden

- das Bestehen der Klausur ist nicht länger als ein Jahr her

Nun stelle einen „Antrag auf Notenverbesserung im Rahmen der Freiversuchsregelung“, den du mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Nachschreibe- bzw. Wiederholungsklausur beim Prüfungsamt einreichen musst.

...und sollte das „Verbessern“ nicht geklappt haben, Kopf hoch, die bessere Note zählt!

Antrag zur Nutzung des Freiversuches

Hast du eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden, so kannst du beim Prüfungsamt einen „Antrag zur Nutzung des Freiversuches“ einreichen. Durch Nutzung des Freiversuches wird die nicht bestandene Prüfung als nicht unternommen angesehen.

In der Regel nutzen die Studenten diesen Freiversuch, um dieses Modul als nicht unternommen gelten zu lassen. So stehen weiterhin drei Versuche zur Verfügung.

Gewöhnlich gibt es einen Freiversuch pro Modul in der Regelstudienzeit, dies kann aber besonders im Professionalisierungsbereich auch anders geregelt sein. Schau zur Sicherheit dann in den jeweiligen fachspezifischen Anlagen nach!

Vorteile verschafft dir diese Regelung vor allem bei Wahlpflichtfächern, in denen du den ersten Prüfungsversuch nicht bestanden hast. Du hast hierdurch immer noch die Möglichkeit das Fach nach Antritt des ersten Prüfungsversuches zu wechseln. Dennoch sollte der Freiversuch nur im Einzelfall so eingesetzt werden. Denn grundsätzlich gilt: Hast du einmal an einer Prüfung teilgenommen, so verpflichtest du dich zum Abschluss dieses Moduls.

Hier findest du die „Anträge auf Notenverbesserung“, die beim Prüfungsamt einzureichen sind, sowie die allgemeinen bzw. fachspezifischen Prüfungsordnungen für die Chemiestudiengänge.

Beispielhafte Situationen

Beispiel 1: Freiversuch zur Notenverbesserung

Sarah ist im ersten Semester für den Fachbachelor Chemie und hat die Klausur der Grundlagen der Chemie im ersten Versuch mit 2,7 bestanden. Trotzdem ist sie unzufrieden mit der Note und stellt daher einen „Antrag auf Notenverbesserung im Rahmen der Freiversuchsregelung“ zwei Wochen vor der Nachschreibeklausur an das Prüfungsamt. In der Nachschreibeklausur schreibt sie eine 1,3.

Bewertet wird immer die bessere Note. Auch im Falle eines Nichtbestehens im 2.Versuch!

Beispiel 2: Freiversuch bei nicht bestandener Prüfung

Lisa ist im vierten Semester im Fachbachelor Chemie und hat sich für die Klausur in Wirtschaft für Studierende der Naturwissenschaften angemeldet, da sie das Modul im Professionalisierungsbereich einbringen möchte. Leider hat sie die Klausur im ersten Versuch nicht bestanden. Jetzt hat sie zwei Möglichkeiten:

- sie unternimmt einen weiteren Versuch, die Klausur zu bestehen und meldet sich erneut an (Regelfall)

- sie möchte lieber ein für sie einfacheres Fach wählen und stellt einen Antrag beim Prüfungsamt auf Nutzung des Freiversuches. Das Modul gilt nun als nicht begonnen, da die Klausur als nicht unternommen gilt. Stattdessen wählt sie nun ein anderes Modul für ihren Professionalisierungsbereich.

Achtung!

Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität der hier beschriebenen Regelungen. Um sicher zu gehen solltest du auf alle Fälle in die Prüfungsordnung gucken und/oder beim Prüfungsamt fragen.

(Stand: 16.03.2023)  |