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Dr. Susanne Elpers
Konzeptionelle Nachwuchsförderung Schwerpunkt Postdocs und Gleichstellung

+49 (0)441-798 2939

Mittel für den temporären Einsatz von Hilfskräften

Die Universität Oldenburg bietet Juniorprofessor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Tenure-Track-Professor*innen sowie weiteren promovierten Wissenschaftler*innen an, während Phasen besonderer familiärer Beanspruchung temporär eine Hilfskraft zur Entlastung am Arbeitsplatz zu finanzieren. NEU: Auch promovierte Wissenschaftler*innen, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Unterstützung bei der Fortsetzung ihrer wissenschaftlichen Karriere benötigen, sind antragsberechtigt.

Zielgruppe: Zielgruppe ist ausschließlich der promovierte wissenschaftliche Nachwuchs in befristeten Anstellungsverhältnissen, der sich noch wissenschaftlich weiterqualifiziert (Junior- und Tenure Track-Professor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Habilitand*innen, Inhaber*innen von Qualifizierungsstellen (FWN-Stellen)).

Umfang: bis zu 3 Monaten (in besonderen Fällen 4 Monate)

Kosten: Für die Antragsteller*innen keine.

Beantragung: Interessierte Wissenschaftler*innen stellen schriftlich (per Post oder per Email) einen formlosen Antrag über die Graduiertenakademie an die Vizepräsidentin für Wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Diversität. Darin muss der Bedarf begründet werden (es können nur Gründe im Zusammenhang mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung anerkannt werden), es muss dargelegt werden, für welche Aufgaben die Hilfskraft mit welchem Stundenumfang eingesetzt werden soll und für welchen Zeitraum der Bedarf voraussichtlich besteht. (max. 3 Monate). In besonderen Fällen (z.B. längere Krankheit eines Kindes oder eines Pflegebedürftigen) können auch 4 Monate bewilligt werden. Der Antrag kann nur einmal gestellt werden.

Notwendige Informationen:

  • Begründung für die Notwendigkeit der Einstellung einer Hilfskraft
  • Darstellung der Tätigkeiten, für die die Hilfskraft eingesetzt werden soll
  • Stundenumfang des Hilfskrafteinsatzes pro Monat
  • Qualifikation der Hilfskraft (B.A. oder M.A. oder student. Hilfskraft)
  • Dauer des Bedarfs
  • Kostenkalkulation
  • Ggf. Nachweis für die Zugehörigkeit zur Zielgruppe (nur Beschäftigungsverhältnis; Nachweise über Behinderungen bzw. chronische Erkrankungen sind nicht erforderlich)

Vorbehaltlich ausreichend zur Verfügung stehender Mittel werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Der Bescheid wird der antragstellenden Person von der Graduiertenakademie mitgeteilt.

Die antragstellende Person trägt die Personalverantwortung und garantiert die zweckentsprechende Verwendung der Mittel.

Termine: fortlaufend nach individuellem Bedarf

Evaluation: Nach Beendigung der Maßnahme werden die Antragsteller*innen um ein kurzes Feedback zur Evaluation gebeten (max. 1 Seite).

Bitte beachten Sie: Eine befristete Beschäftigung von studentischen Hilfskräften ist i.d.R. problemlos möglich. Die Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften unterliegt befristungsrechtlichen Vorgaben. Wenden Sie sich deshalb bitte vor Vertragsanbahnung an das Dezernat 1, um individuelle Konditionen zu klären.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte per Email oder telefonisch an:

Dr. Susanne Elpers, Referat Forschung und Transfer, Graduiertenakademie

(Stand: 16.04.2024)  | 
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