Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen zur Sozialversicherung für Promovierende:

Versicherung & Steuer

Versicherung und Steuer während der Promotionszeit

Die versicherungsrechtliche Situation von Promovierenden unterscheidet sich entsprechend Ihres Status. Entscheidend ist, ob Sie Ihre Promotion mit einem Stipendium finanzieren, als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt sind oder Ihre Promotion über andere Wege finanzieren.

Mit Blick auf Regelungen des Versicherungsschutzes ist es vorteilhaft, wenn Sie sich als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent immatrikulieren.

Die folgenden Ausführungen zu Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu Steuerfragen sind gedacht als Orientierungshilfe für Promovierende der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, die Graduiertenakademie übernimmt keine rechtliche Gewähr. Individuelle versicherungs- und steuerrechtliche Fragen sollten im Einzelfall immer mit den zuständigen Stellen geklärt werden.

Krankenversicherung

Als Promotionsstudierende sind Sie nicht automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Entsprechend Ihres Status bestehen verschiedene Möglichkeiten (siehe auch den Ratgeber der GEW „Sozialversicherung für Promovierende“):

  • Als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind Sie in dieser Tätigkeit sozialversichert und müssen eine reguläre gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob es sich um eine halbe oder ganze Stelle handelt oder durch Drittmittel finanziert wird.

  • Für Stipendiatinnen und Stipendiaten gilt, dass ein Stipendium vor dem Gesetz nicht als Gehalt behandelt wird (§3 Nr. 11 und 44 EStG), was sich auf Fragen der Krankenversicherung auswirkt. Dennoch haben Promovierende mit Stipendium kein Anrecht auf eine günstige studentische Krankenversicherung. Es besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.

  • Erfolgt die Finanzierung der Promotion über andere Mittel, ist es in einigen Fällen möglich, eine studentische Krankenversicherung abzuschließen. Andernfalls können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Welche Art der Krankenversicherung für Sie in Frage kommt, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

Tipp: Für Promovierende bieten Krankenversicherungen besondere Tarife und Pakete an. Ein Vergleich lohnt sich!

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur die im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle, sondern auch Wegeunfälle. Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zu oder von der Arbeit erleiden. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich Versicherte durch die Arbeit zuziehen und die entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind. Ob Sie dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegen, hängt von Ihrem Status ab:

  • Immatrikulierte Promovierende sind bei der Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover im organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität gesetzlich und damit beitragsfrei unfallversichert; die Kosten übernimmt das Land Niedersachsen. Formulare zur Einreichung einer Unfallanzeige finden Sie im Verwaltungsportal der Universität.

  • Als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sind Sie für die Zeit Ihres Beschäftigungsverhältnisses gesetzlich unfallversichert.

  • Grundsätzlich nicht versichert sind Tätigkeiten im Rahmen von Promotionsarbeiten, die außerhalb der Hochschule erbracht werden, es sei denn, sie erfolgen im Rahmen von Veranstaltungen oder dauernder intensiver Betreuung, für die die Hochschule organisatorisch die Verantwortung übernommen hat. Ist letzteres der Fall, ist es zu empfehlen, beispielsweise die Organisation durch die Universität bzw.  die Weisung durch den/die BetreuerIn im Vorhinein zu dokumentieren.

Einen Überblick zu Fragen der Unfallversicherung gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz rund um die Universität auf den Webseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Landesunfallkasse Niedersachsen.

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen übernehmen Schäden an Personen oder Gegenständen, die durch Ihr persönliches Verhalten verschuldet sind. Darunter fällt beispielsweise auch der Austausch einer Schließanlage bei Verlust eines Schlüssels.

  • Als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter unterliegen Sie im Organisationsbereich der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg einer beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Dies gilt jedoch nur, sofern Sie den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.

  • Für Promovierende ohne Arbeitsverhältnis an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg gilt diese eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung nicht. Es ist daher ratsam, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die explizit berufliche Schäden miteinschließt.

Steuer

Kosten, die Ihnen im Zuge Ihrer Promotion entstehen, können Sie u. a. unbegrenzt als Werbekosten steuerlich geltend machen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie zu diesem Zeitpunkt über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen, da eine Übertragung auf andere Jahre möglich ist. Steuerlich absetzbar sind u. a. folgende Positionen:

  • Semesterbeiträge
  • Reisekosten
  • Computer und Software
  • Arbeitsmaterialien wie Kopierkarten und Papier
  • Fachliteratur
  • Druckkosten

Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung Ihrer Promotion ist, dass Sie dem Finanzamt gegenüber einen berufsbezogenen Zusammenhang wie beispielsweise verbesserte Karrieremöglichkeiten nachweisen können.

Tipp: Sammeln Sie entsprechende Belege, um die Kosten beim Finanzamt nachweisen zu können.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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