Promotionsprojekt
Promotionsprojekt
Tomke Hinrichs
PROMOTIONSPROJEKT
Das Subjekt als Objekt der Psychiatrie – (Re-)Subjektivierung im psychiatrischen Raum um 1900 anhand der Verfasser von „Irrenbroschüren“
ABSTRACT
This draft broaches the situation of psychiatry and the handling of people, who became „psychiatrilized“ – meaning people, who unwillingly became a subject of psychiatric treatment around 1900. The focus lies on cases relevant in the context of the lunatic rights movement from the 1890s onwards, where the affected persons were trying to get their rights and citizenship back, because while in treatment, they did not only lose certain civil rights, but where mostly processed as objects. The project discusses the starting points for an analysis and implementation of the theory aforementioned for the post-graduate programme “self-development: practice of subjectivization from an historical and interdisciplinary perspective” at the university of Oldenburg. It will include historic aspects and viewpoints from different disciplinary fields, such as medicinal and juridical.
Wie wird ein „Bürger“ zu einem „Irren“? Welche Mechanismen verbergen sich hinter einer Zuschreibung oder der „Selbst-Bildung“ in den sozialen Feldern, in welchen sich die Subjekte bewegen und zu dem „gemacht“ werden, was sie sind? Wann und wie verändert sich das „Subjekt“ mit und durch das Umfeld? Für diese und weitere Fragen bietet die Thematik eines Arzt–Patient-Verhältnisses in der gerade entstehenden psychiatrischen Disziplin um 1900 mit seinen weiteren Verstrickungen in andere Beziehungsfelder hinein ein mögliches Untersuchungsfeld, um genau diese Wechselwirkungen und ihre Mechanismen offenzulegen und zu analysieren.
Der Umgang mit psychiatrisch erkrankten Menschen hat sich im Laufe der letzten beiden Jahrhunderte dahingehend gewandelt, dass die Stigmatisierung des Erkrankten durch die Gesellschaft weniger drastisch ausfällt als noch in früheren Gesellschaftsformationen. Das Individuum und seine Umwelt bedingen, beeinflussen – verändern – sich gegenseitig, das wird in vielen Kontexten deutlich. Doch ist Jemand als „der Irre“ zu bezeichnen, wenn er für seine Freiheitsrechte einsteht? Von welchem Augenblick an beginnt die Zuschreibung, dass er sich wie „ein Irrer“ benimmt? – Wenn er unbequem wird?
Der Mensch als handelndes Subjekt und als Objekt der Wissenschaften – das ist nur ein möglicher Blickwinkel, wenn die Umbrüche der Psychiatrie seit dem 19. Jahrhundert betrachtet werden. Der Wandel, dem die medizinische Disziplin der Psychiatrie unterlag, hatte auch mit der Abwendung von der naturphilosophischen hin zur Ausrichtung auf naturwissenschaftlich-empirische Methoden zu tun. Unter anderem erforderte dies für die junge Fachrichtung die Erarbeitung einer Nosologie, die den Patienten vom Subjekt zum Objekt auf dem Krankenbett transformierte. Einheitliche Krankheitsbilder für die Psychiatrie sollten nicht nur die Akzeptanz in der Gesellschaft festigen, sondern die Verwissenschaftlichung und Professionalisierung der Disziplin selbst voranbringen.
Als ein Untersuchungsfeld zu dem Theoriekonzept „Selbst-Bildungen“ bietet sich hier die „Irrenrechtsreformbewegung“ mit ihren Akteuren und mit unterschiedlichen Aspekten verschiedener Disziplinen an. Um 1900, in der Umbruchsituation der Psychiatrie, formierte sich die „Irrenrechtsreformbewegung“. Als Hauptträger dieser Bewegung benennt Ann Goldberg die „Broschürenschreiber“. Hierbei handelt es sich um Menschen, die nach ihrer Einschätzung zu Unrecht in einer psychiatrischen Anstalt interniert wurden und auf diese Weise ein Stigma von der Gesellschaft auferlegt bekamen. Mithilfe von Broschüren unterschiedlichen Umfangs von etwa 60 bis 300 Seiten publizierten sie ihre Erlebnisse und versuchten, das gefühlt erlittene Unrecht durch die Öffentlichkeit, die sozusagen als „Richter“ fungieren sollte, wiedergutgemacht zu wissen. In den Broschüren wurden die Zu- und Missstände in den Anstalten geschildert und alles an Material vorgebracht, was zur Rehabilitation des jeweiligen Internierten beitragen konnte. Nicht selten schaltet sich hierbei im Vor- oder Nachwort auch der publizierende Verlag ein, welcher sich für den Verfasser zu Wort meldet. In den von mir bereits untersuchten Fällen waren die Autoren der Broschüren hauptsächlich Männer, bei denen in Folge von Konflikten bei Erbschaftsangelegenheiten eine geistige Krankheit diagnostiziert wurde. Eine Ausnahme bildete eine adlige Frau, die nicht bezweifelte, zu Unrecht interniert gewesen zu sein, jedoch Reformvorschläge unterbreitete, um von ihr erlebte Missstände in vier sächsischen Anstalten abzustellen.
Teilweise waren die Betroffenen unangenehm für ihre Angehörigen und wurden „weggesperrt“, so Dirk Blasius, oder wurden gar als „gemeingefährlich“ eingestuft. Dass es sich bei den Broschürenschreibern meist um Männer aus dem Bürgertum handelte, belegte Cornelia Brink. Im Jahr 2002 bezifferte sie die Anzahl der Broschüren auf 200; diese Zahl dürfte durch intensive Eigenrecherchen und neu entdeckten Broschüren im Rahmen des vorliegenden Projektes mittlerweile größer ausfallen. Weitere Inhalte solcher „Irrenbroschüren“ waren die Konfrontation mit Kritikpunkten an der Psychiatrie, mit denen die Disziplin auch im Inneren zu kämpfen hatte. Beispielsweise waren dies die Facharztausbildung an sich oder die schon erwähnte fehlende Nosologie, die zu einer gewissen Willkür in der Diagnostik führen konnte, was der mangelnden Akzeptanz der Psychiatrie in der Gesellschaft nur neue Nahrung gab.
Mit der Praktik der Publikation einer „Irrenbroschüre“– dem Versuch der Wiedererlangung des Selbst durch die Publikation – heraus meldet sich das erstarkte Subjekt zu Wort und tritt für sein Recht ein. Damit wurde versucht, die Einstufung als medizinisches Objekt zu durchbrechen und wieder ganz Subjekt zu werden. Wenn das Interesse der Gesellschaft durch forcierte Presseberichte auf die Broschüre gelenkt wurde und eine Empörung über Vorkommnisse entstand, schließt sich an diese Praktik die der Skandalisierung an. Die Skandalisierungstheorie bietet einen zusätzlichen Einblick in die öffentliche Subjektivierung und auch Systematiken von Gesellschaft. Das Subjekt verändert sich durch die Publikation – gleich ob es von der Öffentlichkeit „gehört“ wird oder nicht. Es sollen andere, die Ähnliches erlebt haben, aufgefordert werden, ebenfalls zu publizieren, damit eine Neuorientierung der Disziplin erzielt werden kann. Somit möchte man als Vorbild dienen. Mit der Entscheidung oder Kenntnis der Presse über die Veröffentlichung einer Broschüre kann sich deren „Erfolg“ erst in größerem Maße durchsetzen, und die Broschüre kann ein breiteres Publikum erreichen. So ermöglichen die Broschüre und die Reaktionen der Presse darauf einen größeren, verbreiteterten sowie detaillierteren Einblick in diesen Prozess der Subjektivierung auf verschiedenen Ebenen, durch die Hinzufügung einer Dimension des Raumes – des öffentlichen Raumes der Leserschaft. Die „Irrenbroschüren“ und die Presseberichterstattung zeigen zusätzlich besondere Merkmale hinsichtlich der verwendeten Sprache und des Vokabulars auf, die sich ähneln und sogar Parallelen zum Vokabular der Zeitungsartikel über den noch aktuellen Fall von Gustl Mollath in Bayern aufweisen. Hierbei entstehen die Fragen, ob mit der Publikation eine Umdeutung der Subjektform „des Irren“ vorgenommen wird – insbesondere auch: Kommt „der Irre“ oder „der Kranke“ nicht mit seiner Umwelt in seinem Interaktionsraum zurecht, oder diese nicht mit ihm, was eine „Versetzung“ in den isolierten Raum der Anstalt zur Folge hat? Oder ist es gar „der Bürger“ der sich nicht mehr den bürgerlichen Normen gemäß verhält und deshalb zum Erlernen der normierten Verhaltensweisen eine Ausgrenzung und Veränderung des Interaktionsraumes erfahren muss?
Der psychiatrisierte Mensch in einer Heil- und Pflegeanstalt befindet sich mit der Einweisung im Transformationsraum der Psychiatrie. Innerhalb einer Anstalt steht die Zuschreibung der Subjektform „der Irre“ in der relationalen Subjektposition zu „der Kranke“, die vom Subjekt selbst als falsche Etikettierung wahrgenommen wird, da es energisch in Abrede stellt, „krank“ zu sein. Bei beiden Subjektformen schwingt jedoch eine negative Konnotation mit. Gleichermaßen verändert sich die Subjektform „des Irren“ vor und nach der Bewegung durch die Veränderung des Aktionsraumes. Hier nimmt auch die Konstruktion von Krankheit in einer Gesellschaft eine entscheidende Position ein. Nimmt „der Kranke“ am sozialen Spiel teil oder ist er davon ausgenommen, verschoben in das isolierte soziale Agieren der Anstalt? Was macht die Institution der Anstalt mit ihm? Wird „dem Irren“ dort etwas anerzogen, er so diszipliniert, um wieder in die Gesellschaft zurückzukehren? Inwieweit greift für die Subjektivierungsprozesse die soziale Disziplinierung, wie Martin Dinges sie beschreibt? – Mit diesen Fragen wird der Fokus auf die Aktivitäten der Individuen aus ihrer Sicht in den Kontext der Wahrnehmung der anderen Akteure gelegt.
Die Ego-Dokumente der „Irrenbroschüren“ ermöglichen den Einblick in weitere historisch kulturelle Typisierungen, wie beispielsweise „der Handwerker“, „die Adlige“ oder „der Bürger“. Oft wurde diese soziale Praktik des „Broschürenschreibens“ von bürgerlichen Männern ausgeübt, so dass auch die Relevanz der Sicherung des bürgerlichen Status bei der Untersuchung mit betrachtet werden muss. Mit seinem Handeln versucht der Betroffene, der Einweisung in eine psychiatrische Anstalt für die Zukunft Einhalt zu gebieten, so dass einmal das Stigma abgelegt und überwunden wird sowie auch für andere diese Unsicherheit des Systems in eine Sicherheit umgewandelt werden kann. Für die im Mittelpunkt meines Promotionsvorhabens stehenden Akteure ergibt sich hier eine neue Handlungsoption, die sich darin zeigt, dass sie mit ihren „Irrenbroschüren“ an die Öffentlichkeit herantreten, um sich damit neue Möglichkeiten zu erschließen und das Stigma der Psychiatrie und des dadurch erlittenen bürgerlichen Todes abzustreifen. Sie bilden ihr „Selbst“ neu. Die vorhandenen Möglichkeiten in der Reproduktion von Praktiken, diese neu zu beglaubigen oder neu zu beweisen und damit etwas zu verändern, versuchen die Autoren der Broschüren für sich nutzbar zu machen, um einen Handlungsspielraum zu erhalten, zu erweitern und ihre weitere Zukunft bzw. die Folgen zu beeinflussen. Damit tritt der Eigenanteil der Individuen hervor. Mit dieser Bearbeitung des Themengebietes sollen die Aktionsspielräume, die durch die Intervention der Betroffenen entstanden und sich schließlich zu einer Bewegung formierten, konturiert werden. Denn durch die zielgerichtete Publikation der Broschüren möchten sich die Akteure selbst jene Handlungsräume eröffnen, die Ihnen von der Gesellschaft genommen wurden. Es fehlt ihnen an Anerkennung durch die Gesellschaft als „Bürger“, um weiter in ihren sozialen Feldern agieren zu können. Als Faktoren lassen sich in diesem Zusammenspiel die „Willkür“ von Polizei, Justiz und Psychiatrie verstehen, deren Einflussnahme sich der Betroffene entziehen möchte, um seine individuelle Existenz zu schützen. Auf diese Weise könnte die transformierende Dynamik offen gelegt werden. Ein weiteres Anliegen ist, da gerade die Öffentlichkeit als Richter fungieren soll, jenes durch die Gesellschaft auferlegte Stigma und die Begrenzung ihrer Rechte aufgehoben zu wissen, um wieder vollwertiges Mitglied der Gesellschaft werden zu können. Dabei stellt sich die Frage nach der Rolle der Öffentlichkeit in diesem Prozess der Subjektivierung beim Einzelnen. Durch diese Intervention, der Publikation einer solchen „Irrenbroschüre“, kann das Agieren des Einzelnen in diesem Kontext bestimmt werden. Dies alles geschieht vor den Basisprozessen der Moderne, innerhalb welcher auch die Freiheitsrechte und insbesondere die Grundrechte eine große Rolle spielen. Grundsätzlich stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen den Freiheitsrechten und dem Schutz der Gesellschaft vor dem Hintergrund der Institutionalisierung der Fürsorge. Die verschiedenen Quellen wie Krankenakten, Pressetexte, Parlamentsprotokolle und Gesetzestexte weisen bereits auf die interdisziplinäre Ausrichtung des Themengebietes hin.
Zusammenfassend können folgende Untersuchungsfäden benannt werden: Erstens sind die „Irrenbroschüren“ die Ausgangsquelle, von der ausgehend weitere Quellen – Presseberichte, medizinische Gutachten, juristische Stellungnahmen, Parlamentsprotokolle usw. – hinzugezogen werden sollen. Mit dem mikrohistorischen Blick auf den „Fall“ sollen die unterschiedlichen Perspektiven der beteiligten Akteure in den Blick genommen werden. Das heißt, dass Broschüren, die kein erkennbares Echo in der allgemeinen und der Fachöffentlichkeit hervorriefen, aus der Untersuchung herausfallen. Zweitens sollen die Perspektiven der Akteure und der Akteursgruppen, die sich um das Artefakt der Broschüre gruppieren – also der Verfasser, der Herausgeber und Verleger, der Ärzte, der Justiz, der Angehörigen, der Presse und der von ihr inszenierten „Öffentlichkeit“ sowie der Politik – im Hinblick auf den Subjektivierungsprozess des psychiatrisierten Individuums analysiert werden. Auf welche Wissensbestände, Logiken und Legitimationsmuster greifen die verschiedenen Akteure zurück, um den Anspruch auf Deutungshoheit ihres jeweiligen Blickwinkels im Diskurs über das bürgerliche Subjekt zu begründen? Von Bedeutung ist hier etwa der medizinisch-psychiatrische Blick, der, unter Berufung auf vermeintlich wissenschaftlich gesichertes Wissen einen Korridor von „normalen“ Verhaltensweisen absteckt, die als Ausweis „psychischer Gesundheit“ gelten – Verhaltensweisen, die sich außerhalb dieses Bereich der Normalitätserwartung bewegen, werden dementsprechend als Ausdruck einer „psychischen Störung“ oder „Krankheit“ und damit als „behandlungsbedürftig“ interpretiert. Davon zu unterscheiden ist der juristische Blick, der bestimmte rationale Verhaltensweisen als Grundlage der „Geschäftsfähigkeit“ und damit als Voraussetzung der Anerkennung als „Rechtssubjekt“ definiert, der polizeiliche Blick auf vermeintliche „Gemeingefährlichkeit“ Die Broschürenschreiber bringen gegen die von Psychiatrie, Justiz und Polizei ausgehenden Angriffe gegen ihre „Subjektqualität“ die „Vernunft“ der bürgerlichen Gesellschaft in Stellung. Schon der Akt des Broschürenschreibens – der rationalen Argumentation gegen die psychiatrische, juristische, polizeiliche Sichtweise – gilt ihnen als Ausweis ihrer „geistigen Gesundheit“. Für diese Perspektive suchen sie die Unterstützung der bürgerlichen Öffentlichkeit. Die Prozesse, die dadurch angestoßen werden, lassen sich als – unter Rückgriff auf die Theorie des sozialen Feldes nach Pierre Bourdieu – als ein „Spiel“ verschiedener Akteure und Akteursgruppen auf einem sozialen Feld interpretieren, mit dem Ziel, die eigene Position im Feld zu verbessern und die eigenen „Spielregeln“ als verbindlich durchzusetzen. Diese Dimension macht es, drittens, notwendig, bei der Analyse historische, soziologische und medizinische Methoden miteinander zu kombinieren. Es wird ein Gesamtbild bei der Untersuchung eines Falles angestrebt, um detailliert die Praktiken der Akteure rekonstruieren zu können. Als eine Kernthese kann dabei formuliert werden: „Die Verfasser von ‚Irrenbroschüren‘ entwerfen mit Hilfe der Publikation der Broschüre ein neues und verändertes Selbstbild, werben in der Öffentlichkeit um die Anerkennung dieses neuen Selbstbildes und versuchen auf diese Weise, die vorangegangene Herabstufung zum Objekt psychiatrischer Behandlung rückgängig zu machen und erneut zum Subjekt zu werden.“
Literatur:
Huerkamp, Claudia: Medizinische Lebensreform im späten 19. Jahrhundert. Die Naturheilbewegung in Deutschland als Protest gegen die naturwissenschaftliche Universitätsmedizin, in: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 73 (1986). H. 2, S. 158 – 182.
Brink, Cornelia: Grenzen der Anstalt. Psychiatrie und Gesellschaft in Deutschland 1860 – 1980. (Moderne Zeit. Neue Forschungen zur Gesellschafts- und Kulturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts 20) Göttingen 2010.
Bösch, Frank: Öffentliche Geheimnisse. Skandale, Politik und Medien in Deutschland und Großbritannien 1880 – 1914. München 2009.
Alkemeyer, Thomas: Subjektivierung in sozialen Praktiken. Umrisse einer praxeologischen Analytik, in: Ders.; Budde, Gunilla; Freist, Dagmar (Hg.): Selbst-Bildungen. Soziale und kulturelle Praktiken der Subjektivierung. S. 33 - 69.