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Hochschulgruppe ausländischer StudentInnen 
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Satzung

Satzung der Hochschulgruppe ausländischer StudentInnen (HGAS)

§ 34 Mitgliedschaft, Aufgaben, Teilorgane der HGAS

(1) Die HGAS besteht aus allen immatrikulierten ausländischen StudentInnen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.

(2) Im Rahmen der HGAS regeln ausländische StudentInnen ihre Angelegenheiten selbstständig.

(3) Die HGAS wird bei der Durchführung ihrer Aufgaben vom AStA unterstützt.

(4) Die HGAS wird in Höhe der StudentInnenschaftsbeiträge ihrer Mitglieder ausgestattet.

(5) Die HGAS führt den ihr zugewiesenen Haushaltstitel (ausländische StudentInnen) selbstständig aus.

(6) Teilorgane der HGAS sind

1. die Vollversammlung der ausländischen StudentInnen (VV),

2. die Mitgliederversammlung (MV),

3. die VertreterInnen der ausländischen StudentInnen (ASV).

§ 35 Die Vollversammlung der ausländischen StudentInnen (VV) Aufgaben, Wahl- und Verfahrensgrundsätze

(1) Die VV der ausländischen StudentInnen dient der Information und der politischen Willensbildung zu allen ausländerInnenspezifischen Belangen. Sie kann Empfehlungen an die Organe der StudentInnenschaft aussprechen.

(2) Einmal im Jahr wählt die VV mit relativer Mehrheit der Anwesenden die fünf VertreterInnen der ausländischen StudentInnen (ASV). Die Wahl findet in freier, gleicher und geheimer Wahl statt, wobei jedes Mitglied bis zu fünf KandidatInnen wählen kann. Zu dieser VV, auf der die ASV gewählt wird, muss jedes Mitglied schriftlich 14 Tage vorher eingeladen werden.

(3) Die VV muss einberufen werden

1. auf Antrag von mindestens 10 % der an der Carl von Ossietzky Universität immatrikulierten ausländischen StudentInnen,

2. auf Antrag der Mitgliederversammlung,

3. auf Antrag der VertreterInnen.

(4) Die VV wird von mindestens einem/einer VertreterIn einberufen und geleitet.

(5) Die VV beschließt mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden ausländischen StudentInnen. In der VV sind alle Mitglieder der HGAS stimmberechtigt.

§ 36 Die Mitgliederversammlung (MV)

(1) Die MV besteht aus allen interessierten Mitgliedern der HGAS.

(2) Die MV berät in ausländerInnenspezifischen Angelegenheiten. Weiterhin werden Fragen der laufenden Geschäfte der HGAS erörtert.

(3) Jedes Mitglied hat Antragsrecht und Stimmrecht in der MV.

(4) Die MV spricht mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder Empfehlungen aus.

(5) Die MV tritt während der Veranstaltungszeit alle zwei Wochen zusammen. Für die veranstaltungsfreie Zeit gelten diesbezüglich die Vereinbarungen, die in der MV getroffen werden.

§ 37 Die VertreterInnen der ausländischen StudentInnen (ASV)

(1) Die VertreterInnen übernehmen die laufenden Geschäfte der HGAS.

(2) Die VertreterInnen arbeiten auf der Grundlage der Empfehlungen der MV.

(3) Die VertreterInnen schlagen aus ihrer Mitte dem Stupa einen/eine für den Haushaltstitel “ausländische StudentInnen” verantwortliche/n Finanzbeauftragte/n vor, der/die vom Stupa bestätigt und schriftlich beauftragt wird. Die Bestätigung der/des Finanzbeauftragten kann nur aus zwingenden Gründen und mit schriftlicher Begründung abgelehnt werden. In diesem Fall wird die Entscheidung über die Wahl einer/eines Finanzbeauftragten an die VertreterInnen der HGAS zurück verwiesen.

(4) Die VertreterInnen werden am Ende der Veranstaltungszeit des Wintersemesters in der VV jeweils für eine einjährige Amtszeit gewählt. § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 38 Geschäftsordnung der HGAS

Die HGAS kann sich eine Geschäftsordnung geben.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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