Wichtiger Hinweis: Maskenpflicht wird mit Wirkung zum 2. Februar 2023 aufgehoben.

Schnellzugriff

Corona-Selbsttests

Corona-Schutzimpfung

Rahmenkonzept für das Wintersemester 2022/2023 (Maskenpflicht entfällt ab 02.02.2023 // Dokument behält seine Gültigkeit mit Ausnahme der Maskenpflicht // Masken werden nur noch empfohlen)

Verbindliches Hygienekonzept (Maskenpflicht entfällt ab 02.02.2023 // Dokument behält seine Gültigkeit mit Ausnahme der Maskenpflicht // Masken werden nur noch empfohlen)

Handreichung zu Lehre und Prüfungen - Wintersemester 2022/23 (Maskenpflicht entfällt ab 02.02.2023 // Dokument behält seine Gültigkeit mit Ausnahme der Maskenpflicht // Masken werden nur noch empfohlen)

Datenschutzerklärungen für Beschäftigte/Lehrende (Stand: 20.04.2022)

Die Corona-Pandemie

Beiträge von Expertinnen und Experten zu Folgen und Perspektiven

mehr

Corona-Schutzimpfung

Wo kann ich eine Impfung erhalten?

Es wird nach den aktuellen Empfehlung zu einer Corona-Schutzimpfung geraten. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Hausarzt an, oder informieren Sie sich in einem Impfzentrum bei Ihnen vor Ort.

Kann ich mich als Schwangere oder Stillende impfen lassen?

Eine Empfehlung muss sich immer auf eine gute Datenbasis stützen. Diese liegt zurzeit noch nicht vor.

Allerdings können Ärztinnen und Ärzte mit Schwangeren besprechen, ob eine Impfung besonders geeignet erscheint. Das ist eine sehr individuelle Entscheidung, die am Ende die Schwangere und ihre Ärztin beziehungsweise ihr Arzt gemeinsam treffen können. Das gilt auch für Stillende.

Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung oder mit einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände kann nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel angeboten werden. (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA))

Bitte legen Sie daher bei Ihrem Impftermin einen Unbedenklichkeitsnachweis Ihrer behandelnden Ärztin/ Ihres behandelnden Arztes vor.

Was kann ich machen, wenn es mir nach der Impfung nicht gut geht?

Sollten bei Ihnen aufgrund der Impfung Nebenwirkungen auftreten oder Sie sich unwohl fühlen, so können Sie sich auf dem üblichen Weg krank melden. Bei einer Erkrankung von über drei Kalendertragen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

(16.03.2023)  |