Reisen
Wichtiger Hinweis: Maskenpflicht wird mit Wirkung zum 2. Februar 2023 aufgehoben.
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Die Corona-Pandemie
Beiträge von Expertinnen und Experten zu Folgen und Perspektiven
Reisen
Durchführen von Dienstreisen
Dienstreisen sind unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaß-nahmen möglich.
Für die Zuständigkeit zur Genehmigung gibt es keine Sonderregelungen. Es gelten die Regelungen der Richtlinie für die Genehmigung von Dienstreisen.
Bei Dienstreisen sind in jedem Fall die aktuellen Regelungen des Bundes, des Landes und der Universität Oldenburg zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen, etwaige Quarantäneregelungen sowie Warnhinweise (z. B. des Robert-Koch-Instituts, des Bundesministeriums des Inneren oder des Auswärtigen Amts) zu beachten. Dies ist für den gesamten Zeitraum der Dienstreise zu beachten.
Aufenthalt in einem Risikogebiet
Bei der Rückkehr aus ausgewiesenen internationalen Risikogebieten gelten die aktuellen rechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes Niedersachsen.