Wichtiger Hinweis: Maskenpflicht wird mit Wirkung zum 2. Februar 2023 aufgehoben.

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Corona-Selbsttests

Corona-Schutzimpfung

Rahmenkonzept für das Wintersemester 2022/2023 (Maskenpflicht entfällt ab 02.02.2023 // Dokument behält seine Gültigkeit mit Ausnahme der Maskenpflicht // Masken werden nur noch empfohlen)

Verbindliches Hygienekonzept (Maskenpflicht entfällt ab 02.02.2023 // Dokument behält seine Gültigkeit mit Ausnahme der Maskenpflicht // Masken werden nur noch empfohlen)

Handreichung zu Lehre und Prüfungen - Wintersemester 2022/23 (Maskenpflicht entfällt ab 02.02.2023 // Dokument behält seine Gültigkeit mit Ausnahme der Maskenpflicht // Masken werden nur noch empfohlen)

Datenschutzerklärungen für Beschäftigte/Lehrende (Stand: 20.04.2022)

Die Corona-Pandemie

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SARS-Cov-2 Antigen Selbsttests

Die SARS-Cov-2 Antigen Selbsttests (je 2 Tests pro Beschäftigte / Beschäftiger in Präsenz pro Kalenderwoche) können nur über die jeweilige Organisationseinheit angefordert werden. Einzelanforderungen sind zur Zeit leider nicht möglich.

Teilnahme der Universität am Ausgabeverfahren der Selbsttests.

Die Universität Oldenburg nimmt an der Einführung von Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung  bzw. „Selbsttests“ für die Bediensteten des Landes Niedersachsen teil. Dies stellt ein weiteres Instrument dar, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Dieses Angebot gilt ausschließlich für alle Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, nicht jedoch für ausschließliche Tätigkeit im Homeoffice, während Urlaubs, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit.

Die Universität ist aufgefordert, wöchentlich dem Niedersächsisches Ministerium
für Wissenschaft und Kultur (MWK) zu melden, wie viele Tests von ihren Beschäftigten abgerufen worden sind. Nur die Anzahl an Tests, die konkret abgerufen worden sind, kann für die Folgewoche nachbestellt werden.
Wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie sich fortlaufend wöchentlich selbst testen möchten, empfiehlt sich daher zur Wahrung unserer Nachbestellrechte, im ersten Auftakt zunächst einen Test anzufordern. So kann die Universität bei sich entwickelndem Interesse eine unnötige Knappheit an Tests vermeiden.

Ob sich durch die Option der wöchentlichen Selbsttests für die Universität Oldenburg mehr Sicherheit für Einzelne und uns alle generieren lässt, hängt wesentlich davon ab, dass wir dieses zusätzliche Instrument sinnvoll einsetzen und lediglich als zusätzliche Kontrolle begreifen. Ein Instrument der Lockerung können die Tests derzeit noch nicht darstellen.

Was ist ein Selbsttest?

Bei einem sogenannten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Antigentest, der zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt ist. Die Probenahme und -auswertung ist bei diesen Tests entsprechend einfach gestaltet. So genügt bei der Probenahme beispielsweise ein Abstrich im Nasenvorhof. Bei der Durchführung ist die Gebrauchsanweisung des Tests zu beachten.

Das Ergebnis des Selbsttests dient nur dem Ziel unerkannte Infektionen aufzuzeigen und es kann kein Dokument über das Ergebnis ausgestellt werden und somit erwachsen aus diesem Test auch keine Berechtigungen zum Besuch von speziellen Einrichtungen oder Veranstaltungen.

Selbsttests haben gegenüber dem PCR-Test eine höhere Fehlerrate. Daher muss nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Testvarianten finden Sie in dem Kapitel "Allgemeine Corona-Informationen (Hygiene/​Symptome/​Erkrankung/​Schutz/​etc.)"

Selbsttests für Beschäftigte

Die Bestellung und Abholung erfolgt ab sofort unkompliziert durch die jeweilige Organisationseinheit als Sammelbestellung und Abholung.

Um Ansammlungen und Kontakte bei der Abholung zu vermeiden, holt eine hierzu beauftragte Person der OE die Selbsttests an den Ausgabestellen in Wechloy, BI-Laborversorgungslager W3 0-135 gegen Abgabe des vollständig ausgefüllten und von der Leitung unterschrieben Formulars ab.
Bitte beachten Sie die Ausgabezeiten.

Die Tests müssen von den Beschäftigten (je 2 Tests pro Person in Präsenz pro Kalenderwoche) in ihrer jeweiligen Organisationseinheit selbst abgeholt und die Entgegennahme muss dort quittiert werden. Eine Übertragung des Anspruches ist nicht möglich.

Die Leitungen sind verantwortlich für die Dokumentation der Ausgabe und die Aufbewahrung des Ausgabescheins.

Der Ablauf für die Bestellung von Selbsttests ist in diesem Ablaufplan dargestellt.

HINWEISE:

  • Die Abholung kann derzeit nur mit der ausgedruckten Anforderung erfolgen.
  • Einzelanforderungen sind zur Zeit leider nicht möglich.
  • Die Ausgabe von Tests darf ausschließlich an Beschäftigte erfolgen, die in Präsenz arbeiten, nicht jedoch an Beschäftigte, die ausschließlich im Homeoffice tätig sind, die krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen abwesend sind.
  • Bitte geeignete Transportbehältnisse (z.B. Karton oder ausreichend große Tasche) mitbringen.
  • Bitte führen Sie den Test nicht an oder in der Nähe der Abholstation durch!

Selbsttests für Studierende

Die Universität stellt allen Studierenden während der ersten Wochen des Wintersemesters 2022/2023 einmalig eine limitierte Anzahl von Corona-Laienselbsttest zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung. Die Ausgabe erfolgt ab Mittwochmittag, 5. Oktober, bis einschließlich 21. Oktober an zwei Orten: auf dem Campus Haarentor im Foyer des Gebäudes V03 (Haupteingang) sowie auf der Ringebene vom Campus Wechloy.

Für sport- und musikpraktische Lehrveranstaltungen und Prüfungen, in denen begründet keine Masken getragen werden können, sind ergänzende Schutzmaßnahmen vorgesehen. Falls erforderlich, können bei derartigen Veranstaltungen bis zu zwei Corona-Laienselbsttests je Woche an die Studierenden ausgegeben werden. Bestellung und Ausgabe erfolgen über die jeweiligen Bereiche bzw. Lehrenden.

Gibt es auch mehrere Tests pro Person?

Die UOL stellt allen Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, nicht jedoch an Beschäftigte, die ausschließlich im Homeoffice tätig sind, die krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen abwesend sind, zwei SARS-Cov-2 Antigen Selbsttests pro Woche zur Verfügung.

Diese Tests werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt, mit der Maßgabe, daß keine weiteren Mittel der UOL (gilt somit auch für Finanzmittel der Arbeitsgruppen) für die Beschaffung von Tests verwendet werden dürfen.

Zur Zeit wird geprüft, ob für bestimmte Personengruppen oder Tätigkeiten weitere Testsets zur Verfügung gestellt werden dürfen und können.

Stellt die Universität eine Testbescheinigung aus?

Derzeit nicht. Das Präsidium prüft aber, ob es hierfür zukünftig eine Möglichkeit geben wird. 

Ausgabezeiten und -orte, Zustellung per Hauspost

Generelle Zeiten

Campus Wechloy - BI-Laborbedarfslager W3 0-135:
Mo. - Fr. 9:30 Uhr - 12:00 Uhr;
Mo. - Do. 14:00 Uhr - 15:00 Uhr

Nutzen Sie bitte den gesamten Ausgabezeitraum, um Ansammlungen und Kontakte bei der Abholung zu vermeiden. Halten Sie bitte die gültigen Hygieneregeln ein.

Zustellung per Hauspost

Als weitere Alternative ist die Zustellung der Corona Schnelltests auch per Hauspost möglich. Aufgrund der auch dort angespannten Personalsituation kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen, eine Zustellung am Folgetag ist nicht sichergestellt. Ist die Zustellung per Hauspost gewünscht, bitte das Ausgabeformular für die Coronaschnelltests einscannen und als Anlage per Mail senden an:  

Wichtig: In der Mail Ihre Hauspostanschrift mit angeben, damit unsere Poststelle die Schnelltests auch zustellen kann.

Gibt es die Möglichkeit, dass die Organisationseinheiten der UOL mit eigenen Finanzmitteln Selbsttests beschaffen können?

Die UOL stellt allen Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, nicht jedoch an Beschäftigte, die ausschließlich im Homeoffice tätig sind, die krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen abwesend sind, SARS-Cov-2 Antigen Selbsttests zur Verfügung.

Diese Tests werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt, mit der Maßgabe, dass keine weiteren Mittel der UOL (gilt somit auch für Finanzmittel der OE) für die Beschaffung von Tests verwendet werden dürfen.

Das Ergebnis des Selbsttests dient nur dem Ziel unerkannte Infektionen aufzuzeigen, der Test kann keine der erforderlichen Hygienemaßnahmen (Masken, Abstand, Flächenregel, etc.) ersetzen, sondern ist als weiteres Hilfsmittel für zusätzliche Sicherheit zu betrachten.

Anleitung zur Anwendung der Selbsttests.

Eine Anleitung zur Durchführung des Selbsttests finden Sie hier.

Die Analyse des Tests kann nur so gut sein, wie die Probenahme war.

Bitte beachten Sie Entsorgungshinweise der gebrauchten Selbsttests gem. der beiligenden Packungsbeilage.

Verhalten bei einem positivem SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest.

Sollte Ihre Selbsttestung ein positives Ergebnis ergeben, ist eine unverzügliche Meldung im Dezernat 1 (Personal) über den "Meldebogen Coronavirus" und bei dem zuständigen Gesundheitsamt ihres Wohnortes erforderlich.
Außerdem haben Sie sich unverzüglich in die häusliche Selbstisolation / Absonderung zu begeben und die vom RKI empfohlenen Schutz- und Hygienemaßnahmen einhalten. Die Selbstisolation / Absonderung darf zur Durchführung eines PCR-Tests unterbrochen werden. 

Für den weiteren Ablauf ist eine bestätigende PCR-Diagnostik durchzuführen. Dies kann bei der Hausärztin / dem Hausarzt oder in einem Testzentrum erfolgen. 

Wenn der PCR-Test ein negatives Ergebnis in Bezug auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweist, ist das für Sie zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das Testergebnis zu unterrichten, damit die Quarantäne schnellstmöglich beendet werden kann. Informieren Sie zudem das Dezernat 1 (Personal) direkt per E-Mail oder online über den "Meldebogen Coronavirus".

Warum ist es sinnvoll, einen Selbsttest durchzuführen?

Im Idealfall können Personen, die sich bereits mit dem Corona-Virus infiziert haben und noch keine typischen Symptome zeigen, durch eine positiven Selbsttest frühzeitig erkannt werden.

Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses können unverzüglich Schutzmaßnahmen ergriffen werden und somit eine Verbreitung einer möglichen Infektion in der Einrichtung und unter Kolleginnen, Kollegen, Studierenden, Familien und Bekannten verhindert werden.

Das Testergebnis ist jedoch nur eine Momentaufnahme. Daher ist die Einhaltung der Hygieneregeln der Universität auch bei negativem Testergebnis dennoch erforderlich. Da derzeit die Verbreitung der deutlich ansteckenderen Mutationen zunimmt, ist die Einhaltung der Hygieneregeln noch wichtiger als bisher.

(16.03.2023)  |