Zusätzliche Informationen für Studierende
Wichtiger Hinweis: Maskenpflicht wird mit Wirkung zum 2. Februar 2023 aufgehoben.
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Die Corona-Pandemie
Beiträge von Expertinnen und Experten zu Folgen und Perspektiven
Zusätzliche Informationen für Studierende
Wichtig:
Bitte nehmen Sie unbedingt zuerst die Allgemeinen Verhaltensregeln zur Kenntnis, die für alle gelten! Diese Seite enthält lediglich die spezifischen Zusatzinformationen für Studierende.
Grundsätzliches
Was gilt aktuell in universitären Gebäuden oder Räumlichkeiten und auf universitären Flächen?
Personen, die sich in universitären Gebäuden oder Räumlichkeiten und auf universitären Flächen aufhalten, sind grundsätzlich gehalten, sich eigenverantwortlich derart zu verhalten, dass eine Ansteckungsgefahr minimiert wird.
- In allen universitären Gebäuden und Räumlichkeiten herrscht ein grundsätzliches Abstandsgebot.
Für alle Personen gelten die RKI-Hygieneregeln:
- nicht in die Hände niesen
- immer in ein Papiertaschentuch oder Armbeuge niesen oder husten,
- Papiertaschentücher nutzen und diese sofort entsorgen,
- häufigeres Händewaschen mit einer Dauer von mind. 30 Sekunden,
- Mindestabstand von Person zu Person von 1,5 m bei allen Begegnungen (Empfehlung).
Wo rufe ich bei Fragen rund um das Studium (inklusive Corona-Regeln) an?
Bei der InfoLine-Studium:
Masken
Ab 2. Februar 2023 gilt an der Universität keine Maskenpflicht mehr
Nach Beratung zur aktuellen Corona-Situation hat das Präsidium beschlossen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und die diesbezügliche Allgemeinverfügung vom 10. Januar 2022 mit Wirkung zum 2. Februar 2023 aufzuheben.
Das „Rahmenkonzept für das Wintersemester 2022/2023“ (PDF) behält mit Ausnahme der Maskenpflicht seine Gültigkeit, ebenso wie die „Verbindlichen Hygieneregeln der Universität Oldenburg“ (PDF) und die „Handreichung zu Lehre und Prüfungen“ (PDF) für das laufende Semester. An die Stelle der Verpflichtung tritt jeweils eine Empfehlung des Präsidiums zum eigenverantwortlichen Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken. Das gilt grundsätzlich und somit auch für die Lehre und Prüfungen.
FFP2-Masken von der Uni für Studierende
Die Ausgabe erfolgt in der Zeit vom 4. bis 21. Oktober an zwei Orten: auf dem Campus Haarentor im Foyer des Gebäudes V03 (Haupteingang) sowie auf der Ringebene vom Campus Wechloy (jeweils Mo-Fr in der Zeit von 8-16 Uhr). Danach (ab dem 24. Oktober 2022) erhalten Studierende die Masken an einer Ausgabestelle, nämlich im V03.
Weiterbildungsveranstaltungen für externe Teilnehmende
Gibt es wieder Angebote in Präsenz?
Weiterbildungsveranstaltungen für externe Teilnehmenden an der Universität finden auf Grundlage des Hygienekonzepts in Präsenz statt. Die dazu notwendige vollständige Belegung der Veranstaltungsräume wird ermöglicht.
Internationale Studierende
An wen können sich internationale Studierende wenden, die Fragen zur Impfung gegen Covid-19 haben?
Internationale Studierende, die bisher nicht gegen Covid-19 oder nicht mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft wurden (vgl. Übersicht des Paul-Ehrlich-Instituts: www.pei.de/impfstoffe/covid-19), können sich bei einem niedergelassenen Arzt (noch einmal) impfen lassen, um auch in Deutschland den Status „Geimpft“ zu erhalten.
In Oldenburg erfolgt die Impfung derzeit ausschließlich über Arztpraxen. Auf der Website www.weisse-liste.de haben Sie die Möglichkeit nach einem Arzt zu suchen.
Wenn Bedarf nach Unterstützung besteht, wenden Sie sich bitte an das Welcome Team des International Office:
Eigene FAQ-Seite des International Office zu Corona
Hier informiert das International Office: