Anwendungsfächer - Erstantrag

Erstantrag für ein Anwendungsfach (DPO3/DPO4/BSc)


Grundsätzlich kann jedes an der Universität Oldenburg angebotenes Studienfach als Anwendungsfach gewählt werden, auch wenn es noch keine Anwendungsfachvereinbarung dafür gibt. Allerdings sollte man darauf achten, daß es einen gewissen Bezug zur Informatik gibt, um zu kennzeichnen, daß dieses Fach auch wirklich ein Anwendungsfach im Sinne des Wortes Anwendung ist.

Für einen Antrag sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  1. Zunächst einmal muß mit dem anbietenden Fachbereich ein Veranstaltungsplan mit allen zu belegenden Veranstaltungen und Wahlmöglichkeiten inklusive der Prüfungsmodalitäten festgelegt werden. Dabei orientiert man sich am besten an einem bereits genehmigten Anwendungsfach und übernimmt die dort festgelegte Struktur.
    Dies ist am ehesten mit den Studienberatern aus dem Anwendungsfach zu erstellen. Ich rate dringend dazu, sich vorher über die persönlichen Wünsche klar zu werden, da man durch einen Erstantrag den Inhalt des Anwendungsfach seinen persönlichen Vorstellungen entsprechend auslegen kann. Zudem ist den Studienberatern in anderen Fachbereichen meist nicht klar, was in eine Anwendungsfachvereinbarung formal und inhaltlich hineingehört und man vermeidet damit unnötige Iterationen im Prozeß der Studienplanerstellung.
    Wichtig ist hierbei auch, auf die Bedingungen der jeweiligen Prüfungsordnung Rücksicht zu nehmen, d.h. z.B. im Falle eines neuen Anwendungsfaches für DPO4/BSC ist darauf zu achten, daß die einzelnen Module vollständig und studienbegleitend benotet werden.

  2. Liegt ein vollständiger Studienplan, also eine dann neue Anwendungsfachvereinbarung vor, muß diese offiziell vom anbietenden Fachbereich genehmigt werden, d.h. es gibt ein Dokument, dessen Inhalt der Studienplan ist und ein Satz, der sinngemäß ausdrückt: Der Fachbereich XY genehmigt die im folgenden dargestellten Veranstaltungen als Anwendungsfach XY im Studiengang Informatik.
    Dieses Dokument ist durch Unterschrift eines zuständigen Menschen zu genehmigen, üblicherweise der Dekan des Fachbereiches (wer dies ist, sollte aber der Studienberator vor Ort klären können).

  3. Ist man im Besitz dieser Genehmigung folgt der letzte Schritt, der Antrag an den Prüfungsausschuß im Fachbereich Informatik. Hierzu ist ein Antrag zu stellen, der dem eines Einzelantrages entspricht, sich jedoch in 3 Punkten unterscheidet:

    1. Im Feld Begründung kann nicht auf eine Genehmigung seitens des Fachbereiches Informatik verwiesen werden. Stattdessen ist hier eine textuelle Begründung anzugeben, welchen Bezug zur Informatik und damit welchen Sinn ein Studium dieses Faches als Anwendungsfach im Studiengang Informatik hat.
      Ist diese Begründung hinreichend stichhaltig, steht einer Genehmigung i.a. nichts im Wege.

    2. Am Ende des Antrages muß der Passus Eine Genehmigung des anbietenden Fachbereiches liegt bei stehen.

    3. Dem Antrag ist die Genehmigung des anbietenden Fachbereiches (siehe Punkt 2.) beizulegen.

    Dieser Antrag ist, wie ein Einzelantrag an den Prüfungsausschuß Informatik zu übersenden.

  4. Auf die Genehmigung warten...
(Stand: 16.03.2023)  |