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Volker Burggräf
Internetkoordinator
Presse & Kommunikation

Wichtige Informationen zur Internetnutzung

Diese Webseite informiert darüber, was bei der Nutzung des Internets zu beachten ist. "Nutzung" kann hier z. B. das Surfen im Internet , der Up- und Download von Dateien oder der Gebrauch von E-Mail sein, aber auch der Betrieb von Webservern bzw. die Bereitstellung von Webseiten auf den Servern der Universität gehören dazu.

Allgemeines

Jegliche Internetnutzung bringt eine Verantwortung seitens der Nutzenden mit sich. Dies gilt sowohl für Studierende, als auch für Lehrende bzw. Bedienstete der Universität. Um die Nutzung und die Verantwortlichkeiten zu regeln, hat der Senat der Universität am 22.5.2002 zwei Nutzungsordnungen (zur dienstlichen und zur privaten Nutzung) beschlossen, die seit ihrer Veröffentlichung als Amtliche Mitteilungen (25.7.2002) gültig sind. Bitte lesen Sie die Ordnungen aufmerksam.

Spezifische Hinweise zur Bereitstellung von Informationen auf Webseiten

Auf einige Aspekte der Ordnungen soll hier explizit hingewiesen werden.

Besonders für die aktive Nutzung im Sinne der Bereitstellung von Informationen im Internet (z. B. eigene dienstliche oder persönliche Webseiten) gibt es jetzt einige Regeln, die unbedingt zu beachten sind, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

  1. Kennzeichnungspflicht
    Auf jeder Webseite, auch auf einer persönlichen, muss ein Impressum verfügbar sein, über welches die verantwortliche Person erkennbar ist.
    >> Ordnung für die private Nutzung, § 5.3

    Bei dienstlichen Webseiten ist in der unteren rechten Ecke die entsprechende Person mit Verweis auf E-Mail-Adresse oder Webseite zu nennen, welche dann gemäß dem allgemeinen Impressum der Universität zuständig ist.

    Durch diese Maßnahmen wird dem seit dem 1. Januar 2002 gültigen Teledienstegesetz (TDG) entsprochen.

  2. Bei dienstlichen Webseiten: verbindliches Layout
    Die Gestaltung dienstlicher Webseiten ist an das zentral zur Verfügung gestellte offizielle Webseitenlayout der Universität anzupassen.
    >> Ordnung für die dienstliche Nutzung, § 2.2

    Anmerkung: Das an das Corporate Design der Universität angelehnte Layout für Uni-Webseiten wird automatisch vom verwendeten Content Management System generiert. Es bietet diverse Möglichkeiten der optisch individuelleren Gestaltung von Webseiten innerhalb eines universitätsweiten Gestaltungsrahmens.

Barrierefreiheit

Am 1. Mai 2002 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten, durch welches geregelt wird, dass Behinderte nicht aufgrund ihrer Behinderung Nachteilen ausgesetzt sein dürfen. Zur Umsetzung des Gesetzes im Bereich des Internets wurde eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die im Detail vorgibt, wie die so genannte "barrierefreie Informationstechnik" aussehen muss. Hiervon ist also die inhaltliche und strukturelle Gestaltung von Webseiten betroffen.

Für die vollständige Einhaltung der Rechtsverordnung sind Fristen gesetzt worden, die in der Verordnung nachzulesen sind.

An dieser Stelle sollen Einzelschritte genannt werden, die helfen können, die bereits vorhandenen Webseiten so weit wie möglich behindertengerecht zu gestalten.

  1. Grafiken
    Ein Aspekt barrierefreier Gestaltung ist, dass auch ohne Grafiken eine Webseite funktional und inhaltlich nutzbar sein muss.
    1. Überall dort, wo grafische Buttons als Navigationselemente verwendet werden, ist ein entsprechender Alternativ-Text zu hinterlegen:
      <img src="..." alt="Forschung">
    2. Auch bei Grafiken, die nicht anklickbar sind, ist ein solcher 'alt'-Text sinnvoll, z. B. bei einem Foto:
      <img alt="Foto: Uni-Präsident Prof. Dr. XYZ">
    3. Bei Click-Maps (Bilder mit mehreren anklickbaren Regionen) kann ebenso verfahren werden.

  2. Weiteres folgt ...
Internetkoordinator (Stand: 19.01.2024)  | 
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