Vertraulichkeit + Schweigepflicht
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Vertraulichkeit und Schweigepflicht
Die Ansprechpartner der Konflikt-Beratungsstelle wie auch alle anderen an einem Schlichtungsverfahren beteiligten Personen sind verpflichtet, alle mündlichen und schriftlichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme hierzu besteht ausschließlich dann, wenn die Beteiligten hierzu ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
(§ 13 der "Dienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz")
Auch hinsichtlich der Ansprechpartner der Konflikt-Beratungsstelle werden Ihre Wünsche auf eventuelle Nicht-Beteiligung bestimmter Personen berücksichtigt.
Kontakt über
798 - 3019
- Betriebliche Sozial- und Suchtberatung
Universität Oldenburg
Frau Anne Gehlenborg
Postfach 2503
26 111 Oldenburg